Österreich  7.2 Institutionen
Das österreichische Parlament besteht aus zwei Kammern. Der Nationalrat mit seinen 183 Abgeordneten wird nach dem allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrecht von allen Staatsbürgern (auch im Ausland wohnenden) nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Seine Gesetzgebungsperiode dauert vier Jahre, wenn sie nicht vom Nationalrat selbst oder von Bundespräsident und Bundesregierung verkürzt wird, um frühere Neuwahlen zu ermöglichen. Der Nationalrat ist die dominierende Kammer der österreichischen Gesetzgebung. Eine 4-Prozent-Hürde verhindert eine zu große Zersplitterung der Parteienlandschaft im Nationalrat.
Der Bundesrat wird von den einzelnen Landtagen (den Parlamenten der Bundesländer) nach der Bevölkerungszahl beschickt. Er besitzt in den überwiegenden Fällen nur ein aufschiebendes Vetorecht, das durch einen Beharrungsbeschluss des Nationalrates überstimmt werden kann. Nur in Fällen, in denen in die Rechte der Bundesländer eingegriffen wird, besitzt der Bundesrat ein absolutes Vetorecht. Landespolitiker würden den Bundesrat gern als gleichberechtigte zweite Kammer sehen wie den Schweizer Ständerat oder den Senat der Vereinigten Staaten; Kritiker hingegen halten den Bundesrat für überflüssig, da er nie nach Länder-, sondern immer nach Parteieninteressen abstimmt, wie es im Nationalrat der Fall ist.
Vom 1. Juli 2003 bis 31. Jänner 2005 tagte ein Verfassungskonvent ("Österreich-Konvent“), der Vorschläge für eine Reform der österreichischen Bundesverfassung erarbeitete. Der Vorsitzende Franz Fiedler erarbeitete einen eigenen Schlussbericht, da über die zukünftige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern keine Einigung erzielt wurde.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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