Österreich  9.3 Schule und Ausbildung
In Österreich wird das Schulwesen durch den Bund geregelt. Abgesehen von Schulversuchen sind deshalb sowohl Schultypen als auch Lehrpläne österreichweit vereinheitlicht. In Österreich besteht Unterrichtspflicht für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten. Diese beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden September. Die allgemeine Unterrichtspflicht dauert neun Schuljahre.
Universitäten gibt es in Österreich in der Bundeshauptstadt Wien (8), in den Landeshauptstädten Linz (4), Salzburg (3), Graz (4), Innsbruck (3) und Klagenfurt, sowie in Leoben und Krems. Die Fachhochschule ist eine alternative akademische Ausbildungsform, welche in Österreich seit 1994 existiert.

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