Pakistan  7 Verwaltungsgliederung
Pakistan ist nach der Verfassung von 1973 ein föderaler Staat. Er untergliedert sich in die vier Provinzen Belutschistan, Nordwestprovinz, Punjab und Sindh, die jeweils über eine auf fünf Jahre direkt vom Volk gewählte Provinzversammlung (Pronvincial Assembly) verfügen. Regierungschef ist der Chefminister, der von der Provinzversammlung gewählt wird und im Allgemeinen der Vorsitzende der Partei ist, welche die stärkste Fraktion bildet. Dem Chefminister steht jedoch in jeder Provinz ein vom Präsidenten ernannter Gouverneur vor, der nach Absprache mit dem Präsidenten die Provinzversammlung auflösen und eine Übergangsregierung bilden kann.
Das Hauptstadtterritorium Islamabad sowie die Stammesgebiete unter Bundesverwaltung an der Grenze zu Afghanistan werden unmittelbar von der pakistanischen Zentralregierung verwaltet, ebenso die pakistanisch besetzten Nordgebiete der von Indien beanspruchten Region Kaschmir. Zu letzterer gehört auch das teilautonome Gebiet Asad Kaschmir, das über eine eigene gesetzgebende Versammlung (Legislative Assembly), einen Premierminister und einen Präsidenten verfügt.
Jede Verwaltungseinheit ist in Distrikte untergliedert. Das Hauptstadtterritorium bildet einen eigenen Distrikt. Insgesamt gibt es in Pakistan 119 Distrikte, davon 14 im besetzten Teil Kaschmirs. Eine Ausnahme stellen die Stammesgebiete unter Bundesverwaltung dar.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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