Philippinen  13 Sonstiges
Die Philippinen sind eines der wenigen Länder, in denen Ehescheidungen verboten sind. Aus diesem Grund lassen sich viele philippinische Ehepaare in der Dominikanischen Republik scheiden. Ehebruch steht ebenfalls unter Strafe.
Bei Heirat eines philippinischen Staatsangehörigen im Land ist zuvor eine "Ehefähigkeitsbescheinigung" (engl.: Legal Capacity) vom Bräutigam vorzulegen. Dieses Dokument wird vom zuständigen Standesamt ausgestellt und muss von der Deutschen Botschaft bestätigt werden. Wegen der zahlreichen Fälschungen erkennt die Deutsche Botschaft in Manila mittlerweile (seit 2001) keinerlei philippinischen Dokumente ohne aufwändige persönliche Nachprüfungen an.
Der Grundstückserwerb ist ausschließlich durch philippinische Staatsbürger möglich, Ausländer können keine Grundstücke erwerben. Hintergrund ist der häufige Missbrauch, wie z. B. in internationalen Versteigerungen. Es ist allerdings möglich, als Ausländer die philippinische Staatsangehörigkeit zu erwerben. Hier gibt es dann allerdings eine Konfrontation mit dem deutschen Recht, das eine Doppelstaatsbürgerschaft zur Zeit noch untersagt.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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