Polen  6 Verwaltungsgliederung
Seit dem 1. Januar 1999 ist Polen in 16 Woiwodschaften, eingeteilt. Sie haben alle ein eigenes Parlament, ein von der Zentralregierung ernanntes Oberhaupt (Wojewoda), der die von der Zentralregierung in Warschau den Woiwodschaften zugeteilten Finanzen verwaltet, und einen vom Parlament gewählten Woiwodschaftsmarschall (Marszalek), der einer Regierung vorsteht.
Nächstkleinere Selbstverwaltungseinheit ist der Powiat.

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