Ruanda  6 Politik
Ruanda ist eine Verfassungsrepublik. Die heutige Verfassung wurde 2003 per Volksabstimmung verabschiedet. Der Präsident wird in allgemeinen Wahlen bestimmt. Das Parlament besteht aus zwei Kammern, der Nationalversammlung und dem Senat. Die politischen Parteien versammeln sich im so genannten "Abstimmungsforum" (Forum de concertation), wo Beschlüsse im Konsens gefasst werden.
Die Justizeinrichtungen bestehen aus dem Obersten Gerichtshof (Cour Suprême), "la Haute cour de la République", den Provinzgerichtshöfen, den Gerichtshöfen der Distrikte und Städte, sowie speziellen Einrichtungen: Gacaca, Militärgerichten, etc .
Die heutige Politik ist stark von den Nachwirkungen des Krieges (1990-1994) und Völkermordes (1994), den wirtschaftlichen Problemen und der Unsicherheit in der Region geprägt.
Nach dem militärischen Sieg 1994 hat die "Ruandische Patriotische Front" (RPF) eine Koalitionsregierung ähnlich der bereits 1992 von Präsident Juvénal Habyarimana gebildeten etabliert.
Habyarimanas Partei, die von Hutus dominierte "Nationale Bewegung für Demokratie und Entwicklung", wurde verboten, da nach seinem Tod bei einem Flugzeugabsturz im April 1994 Hardliner die Macht übernommen hatten. Diese sollen maßgeblich an der Planung des unmittelbar auf seinen Tod einsetzenden Völkermordes beteiligt gewesen sein. Politische Organisationen waren bis 2003 verboten. Dementsprechend fanden erst im August und September 2003 die ersten Nachkriegswahlen für Parlament und Präsidentenamt statt.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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