Samoa  10 Politik
Nach der 1962 in Kraft getretenen Verfassung ist Samoa eine parlamentarische Demokratie. Seit 1970 ist Samoa Mitglied des Commonwealth, seit 1976 auch der UNO.
Das Staatsoberhaupt wird vom Parlament auf 5 Jahre gewählt, allerdings war der bisherige Amtsinhaber (Malietoa Tanumafili II) auf Lebenszeit gewählt und wurde deshalb oft fälschlich als König bezeichnet, die korrekte Bezeichnung ist jedoch „Häuptling“ (Matai).
Die Legislative liegt beim Parlament (fono), das 49 Abgeordnete umfasst, die für je 5 Jahre demokratisch gewählt werden. Wahlberechtigt sind alle Einwohner ab 21 Jahre, wählbar sind jedoch nur Matai (von den Großfamilien ernannte Familienoberhäupter). Unter ihnen werden 47 Abgeordnete gewählt. Die restlichen 2 Abgeordneten werden von Samoanern gewählt, die nicht an das Matai-System gebunden sind.
Das Parlament hat seit den Wahlen vom 31. März 2006 und verschiedenen Parteiwechseln von Abgeordneten folgende Zusammensetzung:
HRPP (Human Rights Protection Party; Partei zum Schutz der Menschenrechte) - 32 Sitze
SDUP (Samoan Democratic United Party; Samoanische Demokratische Vereinigte Partei) - 7 Sitze (kein Fraktionsstatus mehr, da weniger als 8 Abgeordnete)
Unabhängige - 11 Sitze
Somit wurde in dieser Wahl der Premierminister Tuilaepa Sailele Aiono Malielegaoi (HRPP) im Amt bestätigt.
Die Exekutive liegt bei der Regierung unter Vorsitz des Premierministers.
Das Oberste Gericht (Supreme Court) hat höchste Entscheidungsbefugnis in zivil-, straf- und verfassungsrechtlichen Fragen. Sein Vorsitzender wird vom Staatsoberhaupt auf Vorschlag des Premierminister ernannt.
Samoa hat keine eigenen Streitkräfte. Neuseeland hat sich in dem Freundschaftsvertrag von 1962 verpflichtet, jedes Hilfeersuchen Samoas zu prüfen. Gegenwärtig hat Samoa keine internationalen Konflikte.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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