Saudi Arabien  11.1 Die Ehe
Die Personenstandsgesetzgebung Saudi Arabiens basiert auf dem islamischen Gesetz, der Scharia. Dies begünstigt patriarchale Strukturen. Die Ehe wird nicht als Sakrament verstanden, sondern als ziviler Vertrag. Dieser Vertrag soll von Zeugen unterschrieben werden, und legt eine gewisse Geldsumme fest, die von dem Mann an die Frau zu zahlen ist.
Der Ehevertrag kann auch eine bestimmte Summe festlegen, die im Falle einer Scheidung an die Frau zu zahlen ist, oder bestimmte andere Bedingungen festlegen, z. B. der Frau das Recht zusichern, sich scheiden zu lassen in dem Fall, dass der Mann eine zweite Frau heiratet, oder dass in diesem Fall der Frau das Sorgerecht für die Kinder zusteht. Im Scheidungsfall verbleiben Kinder im Normalfall bei ihrem Vater. Nach islamischem Verständnis sind die intimen Lebensbereiche von heiratsfähigen Frauen und Männern grundsätzlich getrennt; die Ehe ist der einzige Ort, in dem diese Trennung legitimerweise aufgehoben ist. Ein Mann hat das Recht bis zu vier Frauen zu heiraten. Männer aus der königlichen Familie können soviele Frauen heiraten, wie sie wollen.
Die Scheidungsrate liegt mit drei von zehn Ehen für ein islamisches Land relativ hoch.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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