Saudi Arabien  11.5.1 Verhaltensregeln für Frauen und Männer
Es herrscht - bis auf einige private oder auswärtige Versammlungen (z. B. Botschaften, deutsche Schulen) - in der ganzen Gesellschaft Geschlechtertrennung. Im saudi-arabischen Strafrecht wird zwischen Frauen und Männern ein großer Unterschied gemacht. Die Situation der Frau im Islam und der ihr auferlegte Verhaltenskodex wird in Saudi-Arabien durch die konservative Islam-Auslegung bestimmt. Daher wird insbesondere von saudischen, aber auch anderen muslimischen Frauen eine strikte Befolgung der rigiden Kleidungs- und gesellschaftlichen Umgangsregeln erwartet.
Westliche Frauen genießen einen Sonderstatus, der sie von einigen Regeln entbindet. Um religiöse Gefühle saudischer Bürger nicht zu verletzen, empfiehlt sich das Tragen eines schwarzen, den Körper und die Beine komplett verhüllenden Umhanges, der Abaja.
Außerehelicher Sex kann teilweise, vor allem bei Männern, hart bestraft werden, unabhängig von Religion und Herkunftsland. Das letzte Todesurteil wegen außerehelichem Geschlechtsverkehr bei Männern wurde 2002 vollstreckt, bei Frauen im Jahre 1977.
Der wesentliche Unterschied zwischen außerehelichem Geschlechtsverkehr und dem Ehebruch besteht darin, dass bei einem Ehebruch zwei nicht miteinander verheiratete Personen den Geschlechtsverkehr vollziehen, obwohl mindestens einer mit einer dritten Person verheiratet ist. Der Ehebruch ist eine der wenigen Straftaten, bei denen zwischen Mann und Frau kein Unterschied gemacht wird, zumindest laut Gesetz. Die Erfahrung zeigt aber, dass hier ebenfalls Männer sehr viel härter bestraft werden. Die Strafen sind härter als bei einfachem außerehelichen Geschlechtsverkehr und reichen von Auspeitschungen, Geldstrafen, Freiheitsentzug bis zur Todesstrafe. Seit 1980 wurde fünfmal die Todesstrafe für Ehebruch ausgesprochen; alle fünf Verurteilten waren Männer. Eine Frau wurde wegen Ehebruchs bisher noch nie zum Tode verurteilt. Es ist zwar bisher kein Vorfall bekannt, bei dem Nicht-Muslime wegen Ehebruchs oder außerehelichem Geschlechtsverkehrs angeklagt wurden, dennoch sollte man den Geschlechtsverkehr aus Sicherheitsgründen mit einem Partner meiden, mit dem man nicht verheiratet ist. Man sollte vor allem keinesfalls öffentlich darüber reden. In das private Geschlechtsleben eines Ehepaares mischt sich das Gesetz nicht ein; es gibt allerdings ein Gesetz, das den analen Geschlechtsverkehr verbietet, da dieser im Islam als Sünde gilt. Er wurde aber noch nie zur Anklage gebracht, da das Gesetz in der Bevölkerung als absolut selbstverständlich gilt.
Das Zusammenleben, aber auch schon das gemeinsame Übernachten in einem Zimmer von unverheirateten Partnern wird strafrechtlich verfolgt und mit Peitschenhieben für den Mann bestraft. Für Nicht-Muslime wird keine Ausnahme gemacht.
Generell empfiehlt es sich für Frauen, in der Öffentlichkeit und in der Gesellschaft von Männern weite, die Arme und Beine möglichst nicht betonende Kleidung zu tragen.
Als deutscher Mann sollte man, unabhängig von der Religion, den Kontakt zu saudischen Frauen meiden. Gesten und Verhalten gegenüber Frauen, die in westlichen Kulturen als normal gelten, können von saudischen Frauen als sexuelle Belästigung empfunden werden, worauf harte Strafen stehen.
Einem Nicht-Muslim ist es verboten, die beiden Städte Mekka und Medina zu betreten.
In einigen Restaurants, Einkaufszentren, Banken usw. herrscht Geschlechtertrennung. Es gibt allerdings auch gemischte Gebäude, in denen man es vermeiden sollte, mit nicht verwandten/verheirateten Personen des anderen Geschlechtes zu sprechen. Es gibt Restaurants, in denen Frauen und Männer zusammen speisen dürfen. Diese sind mit dem Schild "Family-Section" gekennzeichnet.
Weitere Verhaltensregeln und Empfehlungen:
Es ist unüblich, sich nach der Frau eines anderen zu erkundigen und ihr Geschenke zu machen.
Gewöhnliche mitteleuropäische Umgangsformen, wie zum Beispiel ein Kompliment an die Frau oder die Tochter des Gesprächspartners, sind nicht üblich und besser zu unterlassen.
Ehre und Ansehen sowie der Respekt Älteren gegenüber sind bedeutende Punkte.
Die Kleidung sollte westlich konservativ sein.
Die Einheimischen sind sehr gastfreundlich, aber immer wieder trifft man auf Intoleranz gegenüber anderen Religionen.
Gegessen wird oft erst gegen 22 Uhr. Geschäftliches wird generell vor dem Essen erledigt. Vom Hauptgericht wird eine Portion übrig gelassen. Das symbolisiert, dass man satt ist und überreichlich serviert wurde. Während des Essens wird niemals geraucht.
Die Speisen werden mit der rechten Hand zu sich genommen. Die linke Hand gilt als unrein. Benutzt wird diese lediglich zur Hilfe, zum Beispiel um sich abzustützen.
Reisen während des Fastenmonats Ramadan sind zu vermeiden, da den ganzen Tag praktisch alles stillsteht; nur wenige Arbeitsplätze, Einkaufszentren und Büros sind geöffnet.
Falls man bei einem Einheimischen zum Essen eingeladen ist und Frauen etwas servieren, sollte man möglichst nicht auf sie starren, das gilt als unhöflich.
Auch muslimische Ausländer sollten es unterlassen, schlecht über die Salafiyya, die traditionalistische islamistische Bewegung, zu sprechen.
Das Rauchen in der Öffentlichkeit ist verpönt und nicht gerne gesehen, besonders bei Frauen.
Empfehlenswert:
Falls man als westlicher Ausländer von der mutawwaʿ (Religionspolizei) aufgehalten wird, sollte man sofort den braunen Ausländer-Inlandsausweis vorzeigen, um Missverständnisse zu vermeiden. Man sollte es vermeiden, öffentlich über Religion zu sprechen oder den Islam zu kritisieren. Der Islam gilt als Staats- und Volksreligion und als heiligstes Gut. Daher werden z. B. Koranschändungen mit dem Tode bestraft.
Alle Geschäfte und Büros sind fünfmal am Tag wegen der Gebetszeiten geschlossen. Empfehlenswert ist es, sich vor der Einreise beim Auswärtigen Amt die aktuellen Informationen und Sicherheitshinweise durchzulesen. Außerdem sollte man alle Bilder auf Kameras und Mobiltelefonen löschen. Bei der Einreise werden alle Arten von religiösen Büchern beschlagnahmt, auch islamische Bücher wie z. B. der Koran.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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