Saudi Arabien  6.2 Staatsoberhaupt
Der Monarch (Malek) ist sowohl Staatsoberhaupt als auch Regierungschef und zugleich Kustos der beiden heiligen Moscheen. Seit dem 1. August 2005 ist dies König Abdullah bin 'Abdul-'Aziz Al Saud. Der König bezeichnet sich seit 1986 als Hüter der heiligen Stätten von Mekka und Medina, was ihn und das Königshaus in der islamischen Welt aufwerten soll. Deshalb legt das Königshaus großen Wert darauf, die Politik nicht von der Religion zu trennen. Insbesondere die langjährige gegenseitige Verbundenheit der Dynastie der Saud mit dem islamischen Klerus trägt zur Verankerung der Monarchie in Saudi-Arabien bei.
Die Machtfülle des Königs wird theoretisch durch die Regeln der Scharia und der saudischen Tradition eingeschränkt. Er muss auch den Konsens zwischen dem königlichen Haus Saud, den religiösen Führern (Ulema) und anderen wichtigen Elementen der saudischen Gesellschaft wahren. Da die Ulema einen sehr großen Einfluss auf die Bevölkerung haben, gilt der Konsens mit ihnen als eine wichtige Machtstütze der Königsfamilie.
Seit der saudischen Staatsgründung 1932 herrschten einschließlich Abdullah sechs Könige über das Reich, alle aus dem Hause der Al Saud. Muss ein neuer König ernannt werden, so tritt der Rat der Ältesten des Königshauses zusammen, um ihn zu ernennen. Die führenden Mitglieder der königlichen Familie wählen im Falle einer Vakanz den neuen König aus ihrer Mitte, mit nachträglicher Zustimmung der Ulema.

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