Saudi Arabien  8.1 Situation der Frau
In Saudi-Arabien sind die Rechte der Frauen sehr stark eingeschränkt, amnesty international verwendet den Begriff Menschen zweiter Klasse. Inzwischen ist es zwar Pflicht, dass jede Frau einen Personalausweis besitzt, das Land darf aber ohne Genehmigung nicht verlassen werden. In Saudi-Arabien ist Frauen das Lenken von Kraftfahrzeugen in der Stadt strikt untersagt. Im Oktober 2005 bestätige König Abdullah, dass sich daran in nächster Zeit nichts ändern werde. Erst seit 1966 dürfen Frauen Schulen besuchen. Inzwischen ist im Bildungssektor die Liberalisierung so weit vorangeschritten, dass die Mehrheit der Studenten Frauen sind. Sie müssen ihre Vorlesungen allerdings am Bildschirm verfolgen, da in der Universität wie im gesamten öffentlichen Raum der Grundsatz gilt, dass Frauen keinerlei Kontakt zu nichtverwandten Männern haben dürfen.
Frauen besitzen derzeit weder das aktive noch das passive Wahlrecht, sie sind also politisch rechtlos. Daher bekleiden sie auch in der Regierung, die mehrheitlich von Mitgliedern des Königshauses gestellt wird, keine Positionen. Viele Berufe waren ihnen nicht zugänglich, heute ist den Frauen fast jeder Beruf zugänglich, allerdings unter der Voraussetzung strikter Geschlechtertrennung am Arbeitsplatz.
Seit einigen Jahren hat die Regierung Maßnahmen ergriffen, die Liberalisierung voranzutreiben. So wurden bei den letzten Wahlen der Handelskammer auch zwei Frauen in den Vorstand gewählt.
Es wurden folgende Änderungen erreicht:
Es existiert ein Komitee für Frauenrechte (10 Mitglieder, davon 7 Frauen)
Die Verschleierungspflicht darf bei einigen Anlässen umgangen werden, zum Beispiel bei öffentlichen oder politischen Auftritten einer Frau oft bei Auftritten in Fernsehsendungen. Kopftuch ist nach wie vor auch hier Pflicht und die Kleidung muss trotzdem konservativ sein.
Frauen dürfen einen Reisepass besitzen, das Land darf dennoch nicht ohne Genehmigung von männlichen Verwandten verlassen werden.
Frauen dürfen nun auch ohne männliche Begleitung in die Öffentlichkeit, jedoch ist der Kontakt zu nicht verwandten Männern weiterhin verboten.
Frauen dürfen nun auch Berufe außerhalb des Lehr-, Pflege- und Medizinsektors ausüben. Grundvoraussetzung dafür ist allerdings, dass am Arbeitsplatz Geschlechtertrennung herrscht.
In Ausnahmefällen dürfen Frauen selbst zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, zum Beispiel gegen den eigenen Ehemann.
Ab Sommer 2006 können Frauen ohne die Erlaubnis ihres männlichen Vormundes einen Personalausweis beantragen, dies sollte schon im März 2006 der Fall sein.
Folgende Beispiele sollen als Anzeichen der Reformwilligkeit der saudischen Regierung gelten:
2004 gab es die erste weibliche Moderatorin im saudischen Staatsfernsehen.
2004 kritisierte eine Frau im Fernsehen erstmals öffentlich einen Geistlichen.
2005 schloss die erste Frau die Ausbildung zur Pilotin ab.
Obwohl in der nächsten Zeit keine großen Änderungen bei Frauenrechten erwartet werden, versprach die Regierung, die bisher gewährten Rechte nicht rückgängig zu machen. Die Muftis fordern die Abschaffung der anlassabhängigen Verschleierungsregel. Die Regierung verfolgt darüber hinaus ihr Programm weiter, saudische Frauen noch mehr zur Erwerbstätigkeit zu bewegen. Die Beziehungen zwischen den Geistlichen und der Regierung gelten daher als abgekühlt. Der wahhabitische Islam hat sich lange gegen die Liberalisierung der Frauen gewehrt, die wirtschaftliche Situation und vor allem die Arbeitsmoral der männlichen Bevölkerung machen die Förderung von Frauenarbeit mittlerweile zwingend notwendig.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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