Saudi Arabien  8.1.2 Männliche Vormundschaft
Frauen in Saudi-Arabien unterliegen immer einer männlichen Vormundschaft. Der männliche Vormund ist bis zur Ehe in der Regel der Vater, die Brüder oder ggf. ein Onkel. Ab der Ehe ist der Ehemann der männliche Vormund. Der männliche Vormund ist für die Straftaten der Frau mitverantwortlich, bei kleineren Delikten ist es oft der Fall, dass der männliche Vormund sich vor Gericht zu verantworten hat, bei größeren Delikten in der Regel beide. Ab 2004 dürfen Frauen ihre Firmen selber führen d. h. die eigene Verantwortung dafür tragen.
Frauen können sich vor Gericht von ihrem männlichen Vormund entbinden lassen, müssen dafür aber nachweisen können, dass dieser sie misshandelt, vergewaltigt, quält oder zwingt, Dinge zu tun, die nicht mit dem Islam vereinbar sind (z. B. Prostitution oder analer Geschlechtsverkehr). Der männliche Vormund wird für diese Vergehen daraufhin automatisch zur Rechenschaft gezogen, außer es gibt nach der Entbindung eine außergerichtliche Einigung zwischen Mann und Frau (z. B. Entschädigungsgeld, Sorgerecht für Kinder). Nach einer Scheidung hat normalerweise immer der Mann das Sorgerecht für die Kinder, außer die Frau kann nachweisen, dass der Mann "schädliche Neigungen" hat, antireligiös oder einfach nicht in der Lage ist, Kinder großzuziehen. Bei über 70% der Scheidungen behält der Mann das Sorgerecht, außer der Vater ist ein sog. Murtadd. In diesem Fall wird der Mutter das Sorgerecht zugeteilt und der Vater kann sogar zum Tode verurteilt werden. Nach einer Scheidung muss die Frau mindestens vier Monate warten, um erneut zu heiraten. Das Gesetz ist direkt dem Koran entnommen und soll Missverständnisse bei der Vaterschaftsfrage ausschließen.

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