Saudi Arabien  9 Todesstrafe
In Saudi-Arabien werden Todesstrafen in der Regel für folgende Straftaten ausgesprochen: Mord, Vergewaltigung von fremden Frauen oder der eigenen Ehefrau, sexueller Missbrauch von Frauen oder Kindern, Drogenhandel und Raubüberfall in Verbindung mit Schwerverletzten oder Toten. Bei Männern kann auch Apostasie (Abfall vom Glauben - Ridda) mit dem Tode bestraft werden, bei Frauen gibt es hierfür eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Folgende Straftaten können ebenfalls mit dem Tode bestraft werden, dies ist aber eher selten: Homosexualität, Prostitution, Genuss und Handel/Schmuggel von Alkohol, unehelicher Geschlechtsverkehr (Unzucht, Ehebruch), Koranschändung, Gotteslästerung, sexuelle Belästigung von Frauen. Eine genaue Liste mit Vergehen, die mit dem Tode bestraft werden können, gibt es nicht.
Im Normalfall werden Todesurteile in Saudi-Arabien mit dem Schwert vollstreckt (Enthauptung). Die Hinrichtung von Männern ist meist öffentlich, die von Frauen in der Regel nicht. Die Steinigung wurde seit 1983 nicht mehr angewandt.
Seit Anfang 1980 wurden insgesamt 1527 Menschen in Saudi-Arabien hingerichtet, darunter befanden sich 40 Frauen. Fast die Hälfte aller Todeskandidaten (711) besaß eine ausländische Staatsbürgerschaft. Bei ihnen handelt es sich größtenteils um Gastarbeiter aus asiatischen Ländern: 234 aus Pakistan, 89 aus Nigeria, 69 aus dem Jemen, 55 aus Indien und 5 aus der Türkei. 2003 wurden 52 Menschen exekutiert – 17 Saudis und 35 Ausländer. 2004 waren es 35 Menschen, und im Jahre 2005 wurden 82 Menschen hingerichtet, darunter zwei Frauen, die wegen Mordes verurteilt worden waren.
Begnadigungen können nur vom König oder von der Familie der Opfer gewährt werden, von den bisher Begnadigten waren 64% Frauen. Es gibt zusätzlich die Möglichkeit, im Gefängnis den kompletten Koran auswendig zu lernen, das kann eine Umwandlung der Strafe bewirken (bisher 12-mal, 3-mal bei Männern und 9-mal bei Frauen).
Beim größten Teil der hingerichteten Frauen handelt es sich um Frauen, die als Gastarbeiterinnen ins Land geholt wurden. von den seit 1978 44 hingerichteten Frauen hatten lediglich 22 Frauen die saudische Staatsangehörigkeit. Von den 44 Vollstreckungen waren 10 wegen Drogenhandels, eine wegen Zuhälterei (bzw. Unterstützung der Prostitution) und 33 wegen Mordes.
Bei einer Vergewaltigung steht es allein der Frau zu, den Täter zu begnadigen, bei einer versuchten Vergewaltigung hat auch die Familie das Recht, den Täter zu begnadigen. Das saudische Strafrecht räumt für Vergewaltigung in der Ehe keine mildernden Umstände für den Mann ein, wie dies z. B. im Iran der Fall ist.
Es gibt auch die Möglichkeit, der Familie des Opfers ein "Blutgeld" zu bezahlen und somit begnadigt zu werden. Das Blutgeld kann in der Regel nicht angeboten werden, wenn das Opfer eine Frau oder ein Kind ist oder ein sehr schwerer Fall vorliegt, z. B. Vergewaltigung in Verbindung mit Mord, Raubüberfall in Verbindung mit Mord, sexuelle Straftaten in Verbindung mit Mord oder heimtückischer Mord.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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