Schweiz  6.6 Landesverteidigung
Die Schweizer Armee ist die bewaffnete Streitmacht der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Sie besteht aus den Teilstreitkräften Heer und Luftwaffe. Da die Schweiz ein Binnenland ist, verfügt die Armee über keine Marine. Auf den grenzüberschreitenden Seen sind militärische Schnellboote im Einsatz (Motorbootkompanie). Das jährliche Budget beträgt rund 4,6 Milliarden Franken (2004).
Die Besonderheit der schweizerischen Streitkräfte ist ihr Milizsystem. Es gibt insgesamt nur etwa 5% Berufs- und Zeitsoldaten. Alle übrigen Angehörigen der Armee sind Wehrpflichtige im Alter zwischen 20 und 34 Jahren, in speziellen Fällen bis 50 Jahren.
Weltweit einzigartig ist die Abgabe der persönlichen Waffe an den Wehrmann; Angehörige der Armee bewahren ihre Waffe mit Munition zu Hause auf. Daher entstand auch die Redewendung «Die Schweiz hat keine Armee, die Schweiz ist eine Armee».
Militärdienstpflichtig sind alle männlichen Schweizer Bürger. Sie werden in der Regel im Alter von 19 Jahren per Marschbefehl zur militärischen Rekrutierung aufgeboten. Bei den Frauen geschieht dies auf freiwilliger Basis.
Etwa 67% bestehen die Aushebung, d. h. sind diensttauglich. Die Dienstuntauglichen müssen eine jährliche Militärpflichtersatzsteuer zahlen. Die meisten leisten dann Zivilschutz. Wer aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten will, hat die Möglichkeit, einen Zivildienst (meist eine Form von Sozialarbeit) zu absolvieren. Zur Abschreckung wurde die Dauer des Zivildienstes auf das 1.5-fache des Militärdienstes angesetzt. Die Dienstdauer beträgt daher für Zivildienstleistende, die nie eine Rekrutenschule absolviert haben, 390 Tage. Eine Dienstverweigerung ist in der Schweiz im Prinzip möglich, jedoch nur mit grossem Aufwand durchzusetzen. Im Verlaufe eines Jahres werden ca. 20'000 junge Schweizer und Schweizerinnen in Rekrutenschulen von 18 oder 21 Wochen Dauer ausgebildet.
Mit der Reform Armee XXI - per Volksabstimmung im Jahre 2003 angenommen - wird die Mannschaftsstärke von bislang 400'000 der Armee 95 auf ca. 200'000 Angehörige reduziert. Davon sind 120'000 in aktive Verbände und 80'000 in Reserveeinheiten eingeteilt.
Schweizer Bürgern ist es verboten, als Söldner in einer fremden Armee zu dienen. Davon ausgenommen ist die Schweizergarde des Vatikans.
Insgesamt fanden drei Generalmobilmachungen (GMob; auch Kriegsmobilmachung; KMob) zum Schutze der Integrität und der Neutralität der Schweiz statt. Die erste GMob fand anlässlich des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71 statt. Als Reaktion auf den Ausbruch des Ersten Weltkriegs und um einen deutschen oder französischen Durchmarsch durch die Schweiz zu verhindern, wurde auf den 3. August 1914 die erneute GMob der Armee beschlossen. Die dritte GMob der Armee fand am 1. September 1939 als Reaktion auf den deutschen Überfall auf Polen statt. Henri Guisan wurde zum General gewählt und entwickelte sich in den Kriegsjahren zur Hauptintegrationsfigur der von den Achsenmächten eingeschlossenen Eidgenossenschaft.
Die Schweizer Armee war im Zweiten Weltkrieg in Luftkämpfe mit der deutschen Luftwaffe verwickelt. Zu Lande jedoch wurde sie auf eigenem Territorium noch nie mit offenen Angriffen feindlicher Kräfte konfrontiert. Nachweislich wurden aber auch Bomber der USA abgefangen, die sich über österreichischem Territorium glaubten. Trotz mehrmaligen Anfunkens durch die Schweizer Jagdflieger antworteten die Bomberbesatzungen befehlsgemäss nicht und wurden abgeschossen. Auch wurde Schaffhausen irrtümlich von der United States Army Air Forces (USAAF) bombardiert und ein weiterer Bomber der USAAF, der seinen Verband verloren hatte, entledigte sich seiner explosiven Ladung über Basel.
Da sich die militärische Bedrohungslage im heutigen Europa für die Schweiz geändert hat, wird die Armee immer wieder in Frage gestellt. Besonders die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) setzt sich seit Jahren für eine Abschaffung ein - bislang jedoch erfolglos: zwei Abstimmungen zur Abschaffung der Armee wurden vom Volk deutlich verworfen. Auch die Frage, ob friedenserhaltende Armeeeinsätze im Ausland mit der Neutralität vereinbar sind, ist umstritten.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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