Schweiz  6.9 Schulsystem
Das Schweizer Schulsystem ist ein komplexes Gebilde. Die Obhut des Schulwesens liegt nicht ausschliesslich beim Bund, sondern ist aufgrund des Föderalismus vorwiegend Sache der Kantone.
Der Bund und die Kantone teilen sich die Verantwortung für das Bildungswesen, wobei die Kantone weitgehende Autonomie haben. Auf Bundesebene definiert ist die Garantie auf freie Schulbildung, der Beginn eines Schuljahres im August und die Sicherstellung der Qualitätsanforderungen. In anderen Bereichen haben die Kantone die alleinige Kompetenz in der obligatorischen Schule.
In den weiterführenden Schulen hat der Bund etwas grössere Kompetenzen. Die Kantone sind jedoch weiterhin für die Ausführung zuständig und ihnen obliegt die Verantwortung.
In der Tertiärstufe sind die Kompetenzen ebenfalls verteilt. Dem Bund obliegt die Regelungskompetenz für die Fachhochschulen (FH) und die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) in Zürich (ETHZ) und Lausanne (EPFL). Bei den Universitäten liegt die Obhut wiederum bei den Kantonen.
Auf Grund dieser Tatsachen kann man entsprechend der Anzahl der Kantone von 26 verschiedenen Schulsystemen in der Schweiz sprechen.
Die Dauer der Primarschule, der Sekundarstufe I sowie die Anzahl der Ebenen (Leistungsniveau) in der Sekundarstufe I variiert von Kanton zu Kanton, insgesamt sind es meist neun Jahre. Es gibt auch grosse Differenzen im Schulstoff. Die Lehrmittel, Schulbücher werden von den Kantonen meistens in eigener Regie erstellt und vertrieben. Nach dem Ende des Obligatoriums sind alle jedoch auf einem ähnlichen Niveau. Nach dem Schulobligatorium hat man die Wahl zwischen einer weiterführenden Schule, die zur Matura führt, oder der Beginn einer Berufsausbildung, einer Lehre. Die Lehre wird begleitet von einem regelmässigen Besuch einer Berufsschule. Freiwillig ist der parallele Besuch einer Berufsmittelschule (BMS), die mit der Berufsmatura abgeschlossen wird. Die meisten Schweizer Schüler wählen den Weg einer Lehre. Über die BMS ist der Zugang für ein Studium an einer Fachhochschule möglich. Mit der neuen sogenannten «Passerelle» wird ausserdem, nach Erwerb des Berufsmaturitätszeugnisses (BM-Zeugnis), durch ein zusätzliches Schuljahr und einer Zusatzprüfung, der prüfungsfreie Zugang an eine universitäre Hochschule ermöglicht.

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