Singapur  15.1 Straftatbestände mit hohen Strafmaßen
Vandalismus und Graffiti können Geldstrafen sowie auch Prügel mit dem Rohrstock zur Folge haben.[6]
Der Verkauf von Kaugummi war von 1992 bis Mai 2004 absolut verboten. Die private Einfuhr zum Eigenkonsum war davon allerdings nie betroffen. Mittlerweile ist der Verkauf von Kaugummi zwar gestattet, jedoch weiterhin stark eingeschränkt. Der Käufer muss ein Arztrezept und seinen Personalausweis vorzeigen. Falls der Apotheker es versäumt, den Namen des Käufers aufzuzeichnen, kann gegen ihn eine Geldstrafe von 3.000 SGD verhängt werden. Über die Gründe für die Aufhebung gibt es verschiedene Meinungen. Einige Quellen besagen, die Aufhebung des Kaugummiverbots ist dem Ergebnis einer Untersuchung zu verdanken, welche herausfand, dass die Zähne der Singapurer wegen des Verbots eher schlecht sind. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass für effektive Anti-Raucherkampagnen auch der Verkauf von Nikotinkaugummis ermöglicht werden musste.[7] Auf Druck von Wrigley wurden auch andere zuckerfreie und „der Gesundheit dienliche“ Kaugummisorten freigegeben.
Hohe Geld- und Sozialarbeitsstrafen (z. B. mit einer neonleuchtenden Weste und der Aufschrift „ORDER FOR corrective work“ den Strand säubern) werden gegen Personen verhängt, die Müll (auch Zigarettenkippen) achtlos auf die Straße werfen.
Essen, Trinken, Rauchen sowie der Transport gefährlicher Güter in öffentlichen Verkehrsmitteln unterliegen hohen Strafen (500 bis 5.000 SGD).
Der Transport der geruchsintensiven Durian-Früchte in öffentlichen Verkehrsmitteln ist zwar ebenfalls verboten, allerdings wird von einer Strafandrohung abgesehen.
Die Einfuhr von Tabakwaren ist verboten; damit soll die Kampagne gegen das Rauchen unterstützt werden.
Es herrscht generelles Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln und Restaurants (Ausnahme: Bars und Discos) sowie in Personengruppen mit mehr als 5 Personen (z. B. Warteschlangen).
Bei Einreise aus Malaysia gibt es keine Zollfreigrenze für im Ausland erworbene Waren. Bei Einreise aus Indonesien sind die Zollfreigrenzen gestaffelt, je nach dem, wie lange man (24/48/72 Stunden) Singapur verlassen hat.
Singapur ist das einzige Land der Welt, in das Zigaretten nicht einmal duty free eingeführt werden dürfen. Die Geldstrafe für die Einfuhr einer Stange Zigaretten beträgt das zehnfache des Preises innerhalb Singapurs (z.Z. SGD 110, folglich SGD 1100, also rund EUR 550). Selbst wenn man eine angebrochene Schachtel mit sich trägt, darf diese maximal 17 Zigaretten beinhalten. Bei der Ausreise können Tabakwaren aber offiziell am Flughafen gekauft werden.
Bei Ausreise muss der Fahrzeugtank noch mindestens zu 75 % gefüllt sein. Hintergrund für diese Vorschrift ist, dass in Malaysia der Kraftstoffpreis nur halb so hoch ist.
Es herrscht eine äußerst strenge Zensur:
Einige ausländische Zeitungen und Magazine, wie das Asian Wall Street Journal und die Far Eastern Economic Review, sind in ihrer Verbreitung eingeschränkt. Zeitungen aus Malaysia sind verboten (umgekehrt in Malaysia).
Pornographie ist verboten; die Darstellung von Sex und Nacktheit ist eingeschränkt, d. h. der Playboy und andere „Erwachsenenmagazine“, wie das Cosmopolitan-Magazin, sind verboten. Falls Sex und Nacktheit erlaubt sein soll, muss es zum Kontext passen. Filme, die Nacktheit, Sex oder übermäßige Gewalt zum Inhalt haben, erhalten normalerweise die Altersfreigabe Mature 18 (M18).
Die Regierung zeigt jedoch Interesse daran, diese Beschränkungen aufzuweichen und hat daher kürzlich die Altersfreigabe M18 geschaffen, um für über 18-Jährige mehr Erwachsenenmaterial zugänglich zu machen. Es bleiben allerdings die bestehenden Freigaben NC16 („No Children“) und R21 („Restricted“) bestehen. Zu Altersfreigaben in Singapur siehe auch Veröffentlichung der 'Media Development Authority'.
Der Privatbesitz von Satellitenschüsseln ist untersagt. Internationale Sender (wie Deutsche Welle, BBC, CNN etc.) können nur über Kabel empfangen werden.
Bestimmtes politisch sensibles Material ist verboten.
Schriften und Medien, die das Zusammenleben der Bevölkerungsgruppen stören und religiöse Gefühle beleidigen, sind verboten. Aufgrund dieser Gesetze ist auch die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas einschließlich deren Literatur seit 1972 verboten (siehe Jahrebericht 1997 amnesty international Deutschland [8]
Sexuelle Praktiken, die von der Regierung als „unnatürlich“ angesehen werden, u. a. Anal- und Oralverkehr sowie jede Form von homosexuellem Sex, sind illegal. Allerdings existieren ernsthafte Überlegungen, zumindest für heterosexuelle Personen ab 16 Jahren in naher Zukunft den Oral- und Analverkehr zu legalisieren [9].

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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