Slowenien  5 Politik
Staatsoberhaupt der Republik Slowenien ist der Präsident, der eine vorwiegend repräsentative Funktion ausübt und alle fünf Jahre direkt von der Bevölkerung gewählt wird. Als Teil der exekutiven Gewalt wird er vom Ministerpräsidenten und dem Ministerrat unterstützt, die beide von der Nationalversammlung gewählt werden.
Das slowenische Parlament besteht aus zwei Kammern: Die Nationalversammlung (Državni zbor) und dem Nationalrat (Državni svet). Die Nationalversammlung setzt sich aus 90 Abgeordneten zusammen, die jeweils zum Teil durch direkte Wahl beziehungsweise durch Proportionalwahlrecht bestimmt werden. Die autonomen Minderheiten der Italiener und Ungarn haben ein garantiertes Volksgruppenmandat. In Fragen, welche ausschließlich die jeweiligen Rechte der Minderheit betreffen, besitzen diese Volksgruppenabgeordneten ein absolutes Vetorecht.
In den Nationalrat werden 40 Abgeordnete aus sozialen, wirtschaftlichen und regionalen Interessengruppen entsandt. Die Parlamentswahlen finden alle vier Jahre statt.
Im Zuge der NATO-Osterweiterung wurde Slowenien am 29. März 2004 Mitglied der NATO. Seit 1. Mai 2004 ist es Mitglied der Europäischen Union.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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