Spanien  6.1 Staatsorganisation
Gemäß der Verfassung vom 6. Dezember 1978 ist Spanien ein sozialer und demokratischer Rechtsstaat mit der Staatsform einer parlamentarischen Monarchie (Art. 1, Abs. 3 der spanischen Verfassung). Der Königstitel ist erblich. Der derzeitige König ist Juan Carlos I. Der König ist Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Thronfolger ist Prinz Felipe de Borbón y Grecia, der gleichzeitig den Titel Fürst von Asturien (Príncipe de Asturias) trägt. Wohnsitz der Königsfamilie ist der Palacio de la Zarzuela in Madrid.
Die Rolle der spanischen Krone wird in der Verfassung im Wesentlichen auf repräsentative Funktionen beschränkt. Darüber hinaus gehende Funktionen des Königs sind die Bestätigung von Gesetzen und die Ernennung und die Entlassung des Regierungschefs.
Das oberste Gesetzgebungsorgan in Spanien ist das Parlament, die Cortes Generales. Die Cortes unterteilen sich in zwei Kammern, das Abgeordnetenhaus (Congreso de los Diputados) und den Senat (Senado). Die zwischen 300 und 400 Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden per Direktwahl für vier Jahre gewählt. Der Senat besteht aus 259 Sitzen. Davon werden 208 Mitglieder direkt vom Volk gewählt und die restlichen 51 von den Parlamenten der Autonomen Gemeinschaften bestimmt. Senatoren werden für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt.
Der Ministerpräsident (Presidente del Gobierno, wörtlich übersetzt „Regierungspräsident“) und die Regierungsmitglieder werden vom Abgeordnetenhaus gewählt.
Derzeitiger Ministerpräsident ist José Luis Rodríguez Zapatero vom sozialdemokratischen Partido Socialista Obrero Español (PSOE). Amtssitz ist der Palacio de la Moncloa in Madrid.
Spanien ist seit Januar 1986 Mitglied der Europäischen Union.

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