Südafrika  6.1 Verfassung
Nach den Wahlen von 1994 galt in Südafrika eine Übergangsverfassung. Eine verfassunggebende Versammlung musste einberufen werden, welche bis zum 9. Mai 1996 eine neue, dauerhafte Verfassung entwarf und verabschiedete. Diese wurde am 4. Dezember 1996 vom südafrikanischen Verfassungsgericht angenommen, von Präsident Nelson Mandela am 10. Dezember unterschrieben und ist seit dem 3. Februar 1997 gültig. Seither ist die Verfassung die oberste und unumstößliche Gesetzesgrundlage des Staates.
Die Verfassung besteht aus einer Präambel, 14 Kapiteln und sieben Anhängen in denen jeweils ein bestimmter Teilbereich, wie beispielsweise Menschenrechte oder die Gewaltenteilung, festgeschrieben sind. Die Bill of Rights der neuen Verfassung garantieren den Bürgern umfangreiche Rechte, wie beispielsweise die Gleichheit vor dem Gericht oder den Schutz vor Diskriminierung. Als weitere Menschenrechte sind darin das Recht auf Leben, der Schutz vor Sklaverei und Zwangsarbeit, der Schutz der Privatsphäre und des persönlichen Eigentums, sowie das Recht auf Freiheit und Unversehrtheit festgeschrieben. Weitere wichtige Punkte sind die Rede-, Religions-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Die Rechte von Gefangenen und Untersuchungshäftlingen sind ebenfalls aufgeführt. Außerdem sieht die Verfassung eine unabhängige und unparteiische Justiz vor.

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