Südafrika  6.1.2 Legislative
Die Legislative des Landes besteht aus einem Zweikammerparlament. Ein Teil des Parlaments ist die Nationalversammlung (Unterhaus), die nach dem Verhältniswahlrecht gewählt wird, wobei jeweils die Hälfte der 400 Mitglieder über landesweite Listen und Provinzlisten in das Parlament einzieht. Die zweite Kammer ist als Vertretung der Gliedstaaten der Nationalrat der Provinzen (Oberhaus) mit 90 Mitgliedern, von denen jede der neun Provinzen, unabhängig von Größe oder Einwohnerzahl, zehn Mitglieder stellt. Eine Legislaturperiode dauert in beiden Häusern fünf Jahre. Die Regierung wird im Unterhaus gewählt und gebildet, wobei üblicherweise der Vorsitzende der stärksten Fraktion das Amt des Staatspräsidenten ausübt. Gemäß der neuen Verfassung von 1997 ersetzt der Nationalrat der Provinzen den bisherigen Senat, wobei sich weder die Mitglieder noch die Parteizugehörigkeiten geändert haben, wohl aber die Zuständigkeiten der neuen Institution. Das Oberhaus hat heute die spezielle Aufgabe, die regionalen Interessen der Provinzen zu vertreten, was auch den Schutz kultureller und sprachlicher Traditionen der Minderheiten einschließt.

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