Korea, Republik (Südkorea)  6.3 Menschenrechtssituation
Die Politik und auch das Leben in Südkorea wurden in der Vergangenheit in großem Maße von der Angst vor einer neuen Invasion Nordkoreas bestimmt, in den letzten Jahren jedoch deutlich weniger. Trotzdem ist es Südkoreanern gemäß dem Nationalen Sicherheitsgesetz nicht erlaubt, Kontakt nach Nordkorea aufzunehmen. Auch darf Nordkorea in der Öffentlichkeit nicht gelobt oder für Nordkorea geworben werden. Das Verfassungsgericht hatte das Gesetz im August 2004 überprüft und für verfassungskonform erklärt, die Nationale Menschenrechtskommission im September desselben Jahres hingegen deren Abschaffung empfohlen. Auch Präsident Roh sprach sich für die Abschaffung des Gesetzes aus.
Das aus deutscher Sicht prominenteste Opfer dieses Gesetzes wurde der deutsche Staatsbürger und Exilkoreaner Prof. Song Du-yul, der im November 2003 bei einer Vortragsreise verhaftet und im März 2004 zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Im Juni desselben Jahres wurde dieses Urteil in der nächsten Instanz aufgehoben und zu drei Jahren Gefängnis auf Bewährung gewandelt, woraufhin Song nach Deutschland zurückkehrte. Nach Informationen von Amnesty International waren im Dezember 2004 mindestens neun Personen aufgrund dieses Gesetzes inhaftiert, sechs von ihnen Mitglieder der verbotenen pro-nordkoreanischen Studentenorganisation Hanchongnyeon.
Wie in allen ostasiatischen Ländern wurde die Todesstrafe bis heute nicht abgeschafft. Auch im Jahr 2006 wurde eine Person zum Tode verurteilt, nach Angaben von Amnesty International saßen im Juni 2006 63 zum Tode verurteilte Gefangene in südkoreanischen Gefängnissen ein.[4] Jedoch besteht seit 1998 ein inoffizielles Hinrichtungsmoratorium, weswegen keine Todesstrafen mehr vollstreckt werden. Auch gibt es zunehmend mehr Bestrebungen, die Todesstrafe abzuschaffen. Zwar wird die Abschaffung der Todesstrafe von der Bevölkerung mehrheitlich abgelehnt, jedoch haben im Dezember 2004 175 der 299 Mitglieder des Parlaments ein Gesetz dafür unterschrieben.[5] Anfang 2006 gab das Justizministerium bekannt, dass es eine Studie über die Folgen der Abschaffung der Todesstrafe durchführen wolle.[6]

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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