Tschechische Republik  4.1 Tschechien/Tschechische Republik
Laut der Staatenliste auf der Internetseite des deutschen Auswärtigen Amtes ist die Kurzform „Tschechien“ nur im nichtamtlichen Gebrauch zulässig. Laut Duden, entsprechend dem Wunsch der tschechischen Behörden, entsprechend dem alltäglichen Gebrauch zumindest in Tschechien selbst sowie gemäß tschechischen Normen über die Verwendung fremdsprachlicher Äquivalente des Staatsnamens ist jedoch „Tschechien“ eine übliche Kurzform sowie das geografische Äquivalent der Langform („Tschechische Republik“) des Staatsnamens und ist somit mit Namen wie Frankreich, Deutschland, Polen etc. völlig gleichwertig.
Die Tatsache, dass die Kurzform im Ausland als nicht offiziell gilt, ist wohl auch darauf zurückzuführen, dass die englische (nicht jedoch die tschechische) Kurzform in der entsprechenden Tabelle der UNO (vom Kartographischen Dienst herausgegeben) in den 90er Jahren fehlte. Jeder Staat muss hier selbst eine Kurzform angeben, der Kartographische Dienst hat dazu keine Befugnis. Gerade dies hat die Tschechische Republik jedoch versäumt, so dass nach Ablauf der Zeit hier ebenfalls die Langform eingetragen wurde. Aber bereits 1993 empfahl das Außenministerium in einem Memorandum an die tschechischen Botschaften die Verwendung der Kurzform als legitim und äquivalent.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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