Tschechische Republik  5.10 Nach dem Zweiten Weltkrieg
Am 5. Mai 1945 begann der Prager Aufstand gegen die deutsche Besatzungsmacht. Er wurde zunächst niedergeschlagen. Am 9. Mai 1945 marschierten sowjetische Truppen in Prag ein. Präsident Beneš übernahm wieder die Regierungsgewalt. Zur Wiederherstellung des Staates wurden die sog. Beneš-Dekrete - eine Reihe von Präsidialdekreten - erlassen. Neben gewöhnlichen Verwaltungsangelegenheiten regelten diese auch die Bestrafung, Vermögensenteignung und Ausbürgerung der "Staatsfeinde", Deutschen und Ungarn. Die Deutschen wurden zu "Staatsfeinden" erklärt und danach oft willkürlich abgeschoben.
Am 26. Mai 1946 gewann die Kommunistische Partei der Tschechoslowakei (KSČ) die Wahlen, wurde Bestandteil der Regierung und konnte einen gewaltigen politischen Einfluss ausüben. Klement Gottwald (KSČ) wurde in der Folge Ministerpräsident.
Am 24. Oktober 1946 war die Vertreibung von insgesamt 2,7 Mio. Sudetendeutschen abgeschlossen. Diese "Umsiedlung" war eine Entscheidung der Siegermächte u. a. bei der Konferenz von Jalta und der Potsdamer Konferenz, um weitere Kriege/Konflikte in Mitteleuropa zu verhindern. Man ging zu dieser Zeit davon aus, dass ein Zusammenleben mit den verhassten Deutschen, nach all den von den Nationalsozialisten begangenen Massenmorden, Deportationen und Versklavungen von Millionen von Europäern, nicht mehr möglich war.

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