Tschechische Republik  7 Verwaltungsgliederung
Siehe: Verwaltungsgliederung Tschechiens
Tschechien umfasste traditionell drei historischen Länder Böhmen, Mähren und Mährisch-Schlesien. 1949 wurden das "Böhmische Land" und das "Mährischschlesische Land" (auf dem Gebiet von Mähren und Mährisch-Schlesien) als Verwaltungseinheiten aufgelöst und durch neugebildete zentralisierte Bezirke ersetzt; durch eine weitere Gebietsreform 1960 wurden diese neu in acht Regionen ("Großbezirke") aufgeteilt (sechs für Böhmen, zwei für Mähren mit Mährisch-Schlesien am nördlichen Landesrand); seit dem Jahr 2000 gilt eine neue Verwaltungsgliederung in 14 Regionen.

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