Tschechische Republik  8.9 Grundvorschriften im Straßenverkehr
Seit dem 1. Juli 2006 muss ganzjährig mit Licht gefahren werden.
Die Geschwindigkeitsbeschränkungen betragen innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h und auf den Autobahnen 130 km/h.
Kinder bis 12 Jahre oder kleiner als 150 cm müssen während der Fahrt durch einen Kindersitz gesichert werden.
Der Autofahrer darf vor und während der Fahrt keinen Alkohol trinken.
Telefonieren ist während der Fahrt nur mit einer Freisprechanlage erlaubt.
Die Sicherheitsgurte müssen während der ganzen Fahrt angelegt sein.
Motorradfahrer und ihre Mitfahrer sind verpflichtet, Motorradhelme zu tragen.
Es sind stets Ersatzglühlampen für vorne und hinten mitzuführen.
Warnwestenpflicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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