Türkei  3.2 Religion
Das Prinzip der in der Türkei praktizierten Version des Laizismus (eines der sechs Grundprinzipien des Kemalismus) schreibt eine strenge Trennung von Religion und Staat vor, genauer gesagt eine strikte Unterordnung der Religion unter den Staat. Artikel 24 der Verfassung von 1982 beschränkt die Glaubensfreiheit auf das Individuum. Religionsgemeinschaften können aus dem Verfassungsabschnitt keine Rechte geltend machen.
Die sunnitisch-islamischen Einrichtungen werden vom staatlichen Diyanet İşleri Bakanlığı, dem Präsidium für Religionsangelegenheiten, verwaltet. Das ist mit rund 800 000 Mitarbeitern eine der größten Behörden der Türkei. Es regelt die Ausbildung der etwa 100.000 Imame und Muezzine, bezahlt und erhält die Moscheen und gibt landesweit den Inhalt der zu haltenden Predigten vor. Das Diyanet ist auch für die Ausrichtung der Koran-Kurse zuständig. Es entsendet Prediger, Imame und Muezzine an die Moscheen und unterhält die Gotteshäuser. Das Amt entsendet ebenfalls Räte (müşavir) und Attachés an Botschaften und Konsulate, insbesondere in der Bundesrepublik.
Nach offiziellen Statistiken sind 92,6 % der türkischen Bevölkerung Muslime. Davon sind etwa 65 bis 70 % Sunniten, die restlichen 30 bis 35 % Aleviten. Außerdem leben in der Türkei 0,2 % Christen (125.000)[3] und 0,04 % Juden (23.000). Zu Beginn des 20. Jahrhunderts lebten jedoch noch etwa 20 % Christen (insbesondere christliche Armenier) auf dem Gebiet der heutigen Türkei und 1923 wurden 100.000 Juden in der Türkei gezählt. Zu erwähnen ist, dass auch eine kleine Anzahl von Jesiden in der Türkei lebt.
Die offiziellen Zahlen sind jedoch irreführend, weil jeder Einwohner der Türkei, wenn er nicht explizit als einer anderen Religion zugehörig erklärt wird, automatisch als Moslem erfasst wird. Ein Gegenstück zum Kirchenaustritt gibt es nicht, so dass auch Atheisten und Agnostiker offiziell als Moslems geführt werden. Die Zahl der nicht religiösen Einwohner der Türkei ist daher nicht bekannt.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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