Türkei  9.2 Hochschulen
Die Türkei besitzt 53 staatliche Hochschulen und 24 staatlich anerkannte private Stiftungsuniversitäten. An den Universitäten des Landes studieren 1,95 Mio. Studenten und damit 28 % aller Schulabgänger eines Jahrganges. Diese werden von ca. 77.100 Lehrkräften unterrichtet und betreut. Kontrolliert werden die Hochschulen durch den türkischen Hochschulrat (YÖK), dem seit 6. November 1981 alle Hochschulen unterstellt sind.
Der Hochschulrat koordiniert neben den Finanzen und dem Personalplan auch die Lehrinhalte, erarbeitet Pläne zur Eröffnung neuer Hochschulen und regelt den Zugang zu den Hochschulen. Jährlich wird durch die „Türkische Zentralstelle für Studentenvermittlung“, die dem YÖK unterstellt ist, eine Aufnahmeprüfung durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung ist für die Wahl der Hochschule und Studienfach entscheidend.
Die staatlichen Hochschulen sind schlecht finanziert, da lediglich 0,5 % des BSP für die F&E ausgegeben wird. Für das Studium an den privaten Universitäten sind Gebühren zwischen 4.100 und 10.000 Euro pro Jahr erforderlich. Bei den staatlichen Universitäten liegen die Gebühren zwischen 300 und 1000 Euro.
Nach zwei Jahren Studium wird der akademische Grad Önlisans vergeben. Dieser berechtigt die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit. Nach vier Jahren Studium erhält der Student den Grad Yüksek Lisans. Nach der Yüksek Lisans ist das Promovieren möglich.
Die meisten der 16.328 ausländischen Studenten kommen vor allem aus den zentralasiatischen Turk-Staaten. Ein Teil der Studenten erhält zur Finanzierung des Studiums Studienkredite von der „Anstalt für Kredite und Heime für Jugendliche in der Hochschulausbildung“ (Yurt-Kur). 2004 waren es 220.614 Studenten und 174.374 Studenten haben eine Wohnung in Studentenwohnheimen.
Zum Wintersemester 2008/2009 soll eine Deutsche Universität in der Türkei als Stiftungsuniversität den Betrieb aufnehmen.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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