Ukraine  8.2 Wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Europäischen Union
Die Europäische Union hat im Dezember 2004 einen „Aktionsplan“ für eine engere Zusammenarbeit mit der Ukraine im Rahmen ihrer sogenannten „Nachbarschaftspolitik“ gebilligt. Als Prioritäten werden im Aktionsplan unter anderem folgende Punkte genannt:
Förderung des Beitritts der Ukraine zur Welthandelsorganisation (WTO); stetiger Abbau von Hemmnissen im bilateralen Handel.
Ukrainische Gesetze, Normen und Standards werden schrittweise an die der EU angeglichen.
Verhandlungen über Beschäftigungsfragen, zum Beispiel Möglichkeiten für Bürger der Ukraine, in der EU zu arbeiten.
Verhandlungen über Erleichterungen bei der Erteilung von Reisevisa.
Erfüllung der Vereinbarungen zwischen der EU und der Ukraine über die Schließung des Kernkraftwerkes in Tschernobyl.
Verbesserung des Investitionsklimas, unter anderem durch Herstellung diskriminierungsfreier, transparenter Wirtschaftsbedingungen, Bürokratieabbau sowie Bekämpfung der Korruption.
Benita Ferrero-Waldner, EU-Kommissarin für auswärtige Beziehungen und europäische Nachbarschaftspolitik, nannte darüber hinaus u. a. folgende Maßnahmen, um die Wirtschaftsbeziehungen zur Ukraine zu stärken:
Die Einfuhr von Textilien und Stahl aus der Ukraine sollen erleichtert werden.
Die Vergabe von Krediten der Europäischen Investitionsbank an die Ukraine soll erleichtert werden.
Die Finanzhilfen für eine Angleichung des ukrainischen Rechtssystems an das Rechtssystem der EU sollen erhöht werden.
In den Bereichen Energie, Umwelt und Verkehr ist eine engere Zusammenarbeit vorgesehen.
Grundlagen der Beziehungen der Ukraine zur EU sind:
das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (in Kraft seit 1. März 1998),
die vom Europäischen Rat am 14. Dezember 1999 in Helsinki verabschiedete "Gemeinsame Strategie EU-Ukraine",
das von der EU-Kommission im März 2003 vorgelegte und von den EU-Mitgliedstaaten gebilligte Konzept für eine "Europäische Nachbarschaftspolitik" („Größeres Europa – Nachbarschaft: ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn“).
Seit 1994 leistet die EU außerdem im Rahmen des TACIS-Programms Beratungs- und Ausstattungshilfe in der Ukraine. Deutschland hat einen Anteil von fast 30 % an der Finanzierung dieses Programms.
Ziel der „Europäischen Nachbarschaftspolitik“ der EU ist lediglich eine verstärkte Zusammenarbeit mit den EU-Nachbarstaaten, die durch „Aktionspläne“ konkretisiert wird. Für osteuropäische Nachbarstaaten wurde bisher neben dem Aktionsplan für die Ukraine im Dezember 2004 auch ein Aktionsplan für das Nachbarland Moldawien beschlossen.
Im Bereich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit soll den Nachbarstaaten langfristig eine Beteiligung am EU-Binnenmarkt und an einigen Gemeinschaftsprogrammen eröffnet werden. Eine Beitrittsperspektive, so EU-Kommissarin Ferrero-Waldner in einem Interview mit der Deutschen Welle am 21. Januar 2005, eröffnet die Nachbarschaftspolitik nicht.
Demgegenüber hat der ukrainische Staatspräsident Juschtschenko wiederholt betont, beispielsweise am 25. Januar 2005 vor dem Europarat in Straßburg, er strebe als „strategisches Ziel“ einen Beitritt der Ukraine zur EU an.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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