Uruguay  6.1 Verfassung und Politisches System
Die Verfassung von Uruguay (Text auf Wikisource) hat die Verfassung Spaniens zum Vorbild, wurde am 27. November 1966 verabschiedet und trat im Februar 1967 in Kraft. Am 27. Juni 1973 setzte die Militärregierung die Verfassung außer Kraft, sie scheiterte jedoch mit der Durchsetzung einer neuen Verfassung per Referendum am 30. November 1980. Seitdem gab es zwei Verfassungsänderungen, die jeweils bei Plebiszit angenommen wurden, und zwar am 26. November 1989 und am 7. Januar 1997.
Die Verfassung ist in 332 Artikel in 19 Sektionen gegliedert, dazu kommt eine Spezialsektion, die Übergangs- und Ausnahmeperioden (Disposiciones transitorias y especiales) regelt.
Wichtige Eckpunkte der Verfassung sind:
Souveränität (Soberano): Uruguay ist ein Einheitsstaat, der von keiner ausländischen Macht abhängt, pazifistisch ist und sich in die Organisationen von Lateinamerika (speziell wirtschaftlicher Natur) einbringt. Es herrscht Laizismus (Laico).
Rechte und Pflichten (Derechos y Deberes): Alle Bürger sind frei, haben die Pflicht zu wählen (ab 18 Jahren) und haben Recht auf Ehre, Freiheit, Sicherheit, Arbeit und Privateigentum (honor, libertad, seguridad, trabajo y propiedad). Alle Bürger sind vor dem Recht gleich. Es herrscht Presse-, Versammlungs- und Redefreiheit.
Staatsbürgerschaft (Ciudadanía): Jeder, der auf dem Gebiet Uruguays geboren wird, bekommt die Staatsbürgerschaft Uruguays. Jede Familie, die seit mehr als drei Jahren unbescholten in Uruguay lebt und über ein Mindestkapital verfügt, kann die Staatsbürgerschaft beantragen. Personen, die sich durch besondere Ehren (méritos relevantes) oder Verdienste um die Nation (servicios notables) auszeichnen, können ebenfalls die uruguayische Staatsbürgerschaft beantragen. Personen, die nicht frei denken können, sich einer schweren Straftat schuldig gemacht haben, die zum Exil verurteilt sind, sich unehrenhafter und ungesetzlicher Tätigkeiten schuldig gemacht haben oder die Organisationen angehören, die gewaltsam die Grundlagen des Staates zerstören wollen, kann die Staatsbürgerschaft entzogen werden.
In Uruguay herrscht Gewaltentrennung:
Die Exekutive ist auf den Präsidenten der Republik beschränkt. Dieser wird für einen Zeitraum von 5 Jahren gewählt. Er ist gleichzeitig Staatsoberhaupt und Regierungschef (Premierminister).
Die Legislative wird durch ein Zweikammernparlament dargestellt. Es gibt eine Hauptversammlung (Asamblea General) mit 30 Senatoren und ein Repräsentantenhaus (Cámara de Representantes) mit 99 Abgeordneten. Die Mitglieder der beiden Kammern werden durch direkte und allgemeine Wahlen auf 5 Jahre gewählt.
Die Judikative liegt in den Händen des Obersten Gerichtshofes, dessen Mitglieder für eine Amtszeit von 10 Jahren durch die Hauptversammlung gewählt werden. Der Oberste Gerichtshof veröffentlicht die Gesetze (oder auch eine neue Verfassung) und ist die höchste rechtliche Instanz des Landes.

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