Uruguay  6.5 Rechtssystem
Uruguay hat ein Rechtssystem, das auf dem Code Napoléon und dem spanischem Zivilrechtsystem beruht. Die oberste Instanz ist der Oberste Gerichtshof (Corte Suprema). Die Richter (fünf Mitglieder) des Obersten Gerichtshofes werden vom Präsidenten nominiert und auf 10 Jahre von der Vollversammlung gewählt. Unter dem Obersten Gerichtshof sprechen Appellations-, Departements- sowie Friedensgerichte Recht.
Die Regierung greift nicht in die Rechtsprechung ein. Die Justiz ist unabhängig und Korruption bei der Justiz ist, anders als in den Nachbarstaaten, kein großes Problem. Von Bürgern wie von ausländischen Investoren wird jedoch häufig beklagt, dass das Justizsystem in Uruguay sehr langsam arbeitet.

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