Usbekistan  5.4.1 Außenpolitik der Republik Usbekistan
Die Außenpolitik und internationale Zusammenarbeit der Republik Usbekistan stützen sich auf die Bestimmungen der Verfassung der Republik Usbekistan, der Gesetze „Über die Prinzipien der außenpolitischen Tätigkeit der Republik Usbekistan“, „Über die internationalen Verträge der Republik Usbekistan“, „Über die Verteidigung“, der Konzeption der nationalen Sicherheit, der Militärdoktrin der Republik Usbekistan, anderer Gesetzgebungsakte.
Die Außenpolitik der Republik Usbekistan als ein vollberechtigtes Subjekt der internationalen Beziehungen geht vom Prinzip des Vorrangs der nationalstaatlichen Interessen, der Normen des Völkerrechts, wie die Gleichberechtigung und die Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten, die Lösung aller Streitfragen auf friedlichem Wege und über Verhandlungen.
Gegenwärtig ist der souveräne Status Usbekistans von 165 Staaten der Erde anerkannt. Mit mehr als 100 Ländern der Welt hat Usbekistan diplomatische Beziehungen aufgenommen. In der Hauptstadt Taschkent wurden über 50 ausländische Botschaften und Vertretungen großer internationaler Organisationen eröffnet. Seinerseits unterhält Usbekistan diplomatische Vertretungen in mehr als 40 Ländern und einflussreichen internationalen Organisationen.
Die Republik ist 148 internationalen Abkommen und Konventionen beigetreten und hat u.a. die Allgemeine Menschenrechtserklärung und über 30 weitere internationale Menschenrechtsvereinbarungen ratifiziert.
Seine auswärtigen Beziehungen baut Usbekistan auf multilaterale wie bilaterale Grundlagen auf. Der Ausbau dieser Beziehungen soll dazu betragen, die gemeinsamen Interessen konkreter zu gestalten, einander besser kennen zu lernen und ein festes Fundament für eine langfristige gute Zusammenarbeit zu schaffen. Dadurch soll eine feste Grundlage für Stabilität und Sicherheit gebildet werden. Auf diesem Grundsatz basierend und zu gegenseitigem Nutzen werden heute freundschaftliche Beziehungen mit zahlreichen Ländern der Welt unterhalten.
In diesem Sinne ist es eine der wichtigsten Richtungen der Außenpolitik Usbekistans, an der Arbeit der UNO, OSZE und weiterer internationaler Organisationen mitzuwirken und die Integration in die europäischen, asiatischen und internationalen Strukturen der Sicherheit voranzutreiben. Usbekistan ist zur Zeit ordentliches Mitglied in über 40 internationalen Organisationen und Institutionen und pflegt eine enge Kooperation mit der EU auf der Grundlage des Kooperations- und Partnerschaftsabkommens sowie mit der NATO im Rahmen des Programms „Partnerschaft für den Frieden“. Im Jahr 2001 erfolgte die Aufnahme in die Shanghai Cooperation Organisation.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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