Vereinigte Arabische Emirate  6.10 Arbeitsrecht
Probleme ergeben sich durch den unterentwickelten Rechtsschutz der Arbeitnehmer. Die Gründung von Gewerkschaften ist verboten und Streiks sind strafbar. Bei Arbeitgeberwechsel oder Kündigung eines Arbeitsverhältnisses innerhalb des ersten Beschäftigungsjahres muss eine Bescheinigung (Non-Objection Certificate) vom Arbeitgeber ausgestellt werden, welcher keine Bedenken sieht, dass sich der Mitarbeiter eine neue Beschäftigungsstelle sucht. Sollte diese nicht ausgestellt werden, wobei der Arbeitgeber seine Entscheidung nicht begründen muss, folgt ein sechsmonatiges Arbeitsverbot und teilweise auch Einreiseverbot in die VAE. Dieses starke Arbeitgeberrecht ermöglicht Erpressungen über Lohnfragen und Urlaubsansprüche am Ende des Arbeitsverhältnisses.
Durch den schwachen Schutz des Arbeitnehmers kommt es regelmäßig im niedrig entlohnten Bausektor, wo etwa 500.000 der ausländischen Arbeitskräfte beschäftigt sind, zu Unregelmäßigkeiten bei den Lohnzahlungen der geringverdienenden Arbeiter. Diesen Arbeitern bleibt allerdings nichts anderes übrig, als ohne Lohn weiterzuarbeiten, da diese sonst ohne Arbeit, die im Vergleich zu ihrem Ursprungsland gut bezahlt wird, ihre Familien in ihren Heimatländern nicht mehr versorgen könnten.
Die durchschnittlichen Einkommen liegen bei:
Ungelernte Arbeiter: 400 bis 650 AED/Monat (ca. 100–160 Euro)
Facharbeiter: 750 bis 1.500 AED/Monat (ca. 190–375 Euro)
Sonstige: Zwischen 2,50 und 6,50 AED/Stunde (ca. 0,50–1,60 Euro)
Es ist gängige Praxis, dass Arbeitgeber die Reisepässe ihrer Arbeiter zur Sicherheit für die Dauer des Arbeitsverhältnisses einbehalten. Dies dient unter anderem dazu, Diebstähle und Betrug am Firmeneigentum von Mitarbeitern zu verhindern, da diese nicht mehr ohne Weiteres das Land verlassen können. Außerdem erschwert es den Wechsel der Arbeitnehmer zu einer besser bezahlten Stelle. Anfang 2005 wurde diese Praxis öffentlich kontrovers diskutiert. Unter anderem verlangten auch die Behörden von Angestellten, die dienstlich mit Geld zu tun hatten, die Einbehaltung von Reisepässen. Dies führte schließlich zu einem gesetzlichen Verbot (Reisepässe sind persönliche Reisedokumente), Reisepässe einzubehalten, außer bei der Erledigung von Behördengängen. Bei Missachtung können mehrere Zehntausend Dirham als Geldstrafe gegen den Arbeitgeber festgesetzt werden. Nichts desto Trotz ist das Einbehalten der Pässe weiterhin gängige Praxis.
Arbeitnehmern steht ein Beschwerderecht bei Problemen mit dem Arbeitgeber bei den lokalen Arbeitsministerien zu. Doch durch die Bürokratie dauern Entscheidungen teilweise sehr lange. In den letzten Jahren hat der Visumsbetrug zugenommen. Vielen Interessenten vom indischen Subkontinent wurden gegen Zahlung von, für sie sehr hohen, Gebühren versprochen, problemlos eine Arbeitsstelle und somit auch eine Aufenthaltserlaubnis in den VAE zu erlangen. Im Nachhinein stellte sich in fast allen Fällen heraus, dass sie Betrügern aufgesessen waren. Da dieses Vorgehen der Visumsbeschaffung auch gegen die emiratischen Gesetze verstößt, werden diese Vorfälle von den Betroffenen selten angezeigt, was auf eine hohe Dunkelziffer dieser Betrügereien schließen lässt.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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