Vereinigte Arabische Emirate  6.6 Eigentumsverhältnisse
Alle Unternehmen (ausgenommen in Freihandelszonen) müssen zu mindestens zu 51 % einem Einheimischen gehören. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass nur Emirater in Führungspositionen sitzen. Allerdings tritt der Einheimische häufig nur als sogenannter "Sponsor" auf, das heißt, dass durch vertragliche Absprachen versucht wird zu erreichen, dass der ausländische Partner die Kontrolle über die Geschäftsführung erhält sowie einen größeren Anteil am Gewinn, als es seiner Beteiligung am Unternehmen entspricht. In den vielen Freihandelszonen können Unternehmen von Ausländern in der Regel unabhängig von einem einheimischen Bürger betrieben werden. Meist darf jedoch von einer Freihandelszone kein Wirtschaftsverkehr in die Emirate hinein stattfinden, obwohl diese Regel kaum eingehalten wird. Die Regierung leitet auch eine Kampagne, die zum Ziel hat, in allen staatlichen Stellen, wie zum Beispiel bei der Post, Polizei, Verwaltung, in Banken oder beim Militär eine bestimmte Quote von einheimischen Arbeitnehmern sicherzustellen. Diese Kampagne läuft unter dem Namen "Emiratisierung".

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