China  6.5 Entwicklung
Der chinesische Nationale Volkskongress (NVK) hat am 14. März 2004 weitgehende Änderungen der chinesischen Verfassung beschlossen. So wurden erstmals seit Gründung der VR China die Achtung von Menschenrechten und des Privateigentums in der Verfassung aufgenommen. Wörtlich heißt es in der neuen Verfassung:
„Das legale Privateigentum ist unantastbar.“
„Der Staat respektiert und schützt die Menschenrechte.“ (In offiziellen Verlautbarungen wird von einem Menschenrechtsbegriff mit einer „chinesischen Eigenart“ ausgegangen.)
Die alte Verfassung war noch bis März 2005 gültig und soll ab dann von der neuen abgelöst werden. Der ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses will in den nächsten 5 Jahren rund 60 Gesetzesentwürfe überprüfen, darunter Gesetze zur Verantwortlichkeit bei Rechtsverletzungen, zur sozialen Absicherung und zur Sozialhilfe sowie ein Gesetz über den Arbeitsvertrag. Insgesamt zeichnet sich ein Umbruch des chinesischen Rechts und Sozialsystems ab.
Immer wieder werden auch Fälle von Ausbeutung von Arbeitskräften bekannt, so starb im November 2005 eine Arbeiterin nach einer Vierundzwanzig-Stunden-Schicht ohne Unterbrechung an Erschöpfung. Die Arbeitsbedingungen in chinesischen Fabriken werden von Menschenrechtsorganisationen als katastrophal und frühkapitalistisch angesehen.
Ca. 140 Millionen Chinesen verließen bis 2004 ihre Dörfer und arbeiteten als Wanderarbeiter ca. 12 Std./Tag zu einem Lohn von ca. 40 €/Monat (die meistens auf dem Firmengelände untergebracht sind).

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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