Berlin  5.1 Die Hauptstadt
Der erste Deutsche Bundestag nach der Wiedervereinigung entschied 1991 im so genannten Hauptstadtbeschluss, dass Berlin als Bundeshauptstadt auch Sitz des Bundestages, der Bundesregierung und des Bundesrates werden sollte. Seit 1994 befindet sich auch der erste Amtssitz des Bundespräsidenten in Berlin, 1999 fand der Umzug des größten Teils der Bundesregierung von Bonn nach Berlin statt. Berlin ist aber keine zentralistische Hauptstadt, da sich ein Großteil der Ministerien und anderen Bundesinstitutionen nach wie vor in der früheren Bundeshauptstadt (jetzt Bundesstadt) Bonn oder in anderen Städten befindet.

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