Berlin  5.4 Haushalt
Der Jahreshaushalt 2006 des Landes Berlin betrug 20,5 Milliarden Euro. Hierfür erhält das Land etwa 3,2 Milliarden Euro aus dem Länderfinanzausgleich und etwa 2,0 Milliarden Euro sonstige Bundesergänzungszuweisungen. Für den Jahreshaushalt wurden etwa 1,8 Milliarden Euro Neukredite aufgenommen.[5] Die Gesamtverschuldung des Landes Berlin beträgt derzeit etwa 63 Milliarden Euro für die jährlich 2,4 Milliarden Euro Zinsen anfallen.
Im November 2002 stellte der Berliner Senat per Beschluss eine „extreme Haushaltsnotlage“ fest. Ohne Hilfe des Bundes könne sich das Land Berlin von der Schuldenlast nicht befreien, argumentierte Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD). Der Bund lehnte im April 2003 ab, dem Land Schuldenhilfe zu gewähren. Daraufhin reichte Berlin im Herbst Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. In einer Erklärung des Senats heißt es, das Land erfülle die Kriterien, wie sie im Urteil zur Haushaltsnotlage der Länder Saarland und Bremen 1992 festgestellt wurden. Man erhoffte sich Hilfen zum Schuldenabbau in Höhe von 35 Milliarden Euro. Jedoch wurde die Klage am 19. Oktober 2006 mit der Begründung, das Ausbleiben der Sanierungshilfe sei mit der Verfassung vereinbar, abgelehnt. Dem Urteil zufolge könne Berlin sein Finanzproblem aus eigener Kraft überwinden. Es habe kein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem und es seien noch nicht alle möglichen Sparanstrengungen unternommen worden. So regten die Verfassungsrichter den Verkauf der landeseigenen Wohnungen sowie eine Erhöhung der Gewerbe- und der Grundsteuer an.
Zu dieser Haushaltsnotlage hat unter anderem auch der Berliner Bankenskandal beigetragen. Der Landeshaushalt wurde durch die Stützung der Bankgesellschaft Berlin finanziell stark belastet. Eine Kapitalzuführung von 1,7 Milliarden Euro sowie die Übernahme von bis zu 21,6 Milliarden Euro an Immobilienrisiken sind die Folgen. Der voraussichtliche Schaden ist sehr umstritten, wird von Experten jedoch auf bis zu 10 Milliarden Euro geschätzt.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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