Dubai  8 Wirtschaft
Dubais außerordentliches Wachstum während der letzten Jahrzehnte ist vor allem der sehr liberalen Wirtschaftspolitik zu verdanken. Es gibt nur wenige Vorschriften, die den Wirtschaftsverkehr beschränken. Die Umweltschutzauflagen sind gering, eine Kontrolle der Finanzen und des Geschäftsverkehrs findet kaum statt. Zudem gilt Dubai als Steuerparadies: Es werden keine direkten Steuern, insbesondere keine Einkommensteuer und mit Ausnahme der Geldinstitute und der Erdölindustrie keine Unternehmenssteuern erhoben. In den Freihandelszonen (z. B. Jebel Ali Free Zone, Dubai Healthcare City) erhalten Investoren eine für 50 Jahre garantierte Steuerfreiheit.
Dubai hat im März 2006 das Gesetz Nr. 7 für Eigentumsrechte und Grundbucheintrag erlassen. Dieses Gesetz regelt die Eigentumsrechte von Immobilien und die Eintragung ins Grundbuch. Es behandelt derzeit ausschließlich die Eigentumsrechte von Villen und Townhouses. Für Apartments, wie z. B. in The Greens oder der Dubai Marina gibt es noch keine einheitliche Rechtsprechung, welches die Eintragung in das Land Departments verbindlich regelt. Der Eigentumsübertrag ist ausschließlich über die Master Developer Emaar, Nakheel und Dubai Properties möglich und hier gibt es noch Diskussionen über z. B. die Beiträge für Instandhaltungsmaßnahmen sowie die allgemeinen Nebenkosten (Maintenance, Service Gebühren etc.). Die Regierung strebt diesbezüglich eine schnelle Einigung und Regelung der noch offenen Punkte an, um ausländischen Immobilienkäufern die notwendige Rechtssicherheit bieten zu können. Seinen Haushalt bestreitet das Emirat aus den Einnahmen durch Erdöl, von Zöllen und wenigen indirekten Steuern: eine Steuer auf Luxusgüter von 10 %, eine Tabaksteuer von 100 %, eine Umsatzsteuer für die Gastronomie von 5 % und eine Mietsteuer von 5 % oder 10 %.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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