Ruhrgebiet  6.1 Zukünftige Entwicklung
Nach den Plänen der Landesregierung soll diese alte Struktur in einer Verwaltungsreform bis 2012 aufgehoben werden. Die Bezirksregierungen sollen durch neue Regionalpräsidien, von denen eines das Ruhrgebiet umfassen soll, ersetzt werden. Seit den 1980er Jahren wird im Ruhrgebiet diskutiert, die westfälischen und rheinischen Teile des Ruhrgebietes in einem eigenen Regierungsbezirk Ruhr zu vereinigen. Diese Idee wurde bereits in den 1920er Jahren erstmals angedacht. Ebenso gab es 1965 Pläne der damaligen Nordrhein-Westfälischen Landesregierung zur Bildung eines Regierungsbezirkes Ruhrgebiet, die nach einem Regierungswechsel nicht weiter verfolgt wurden. Nach den heutigen Vorstellungen würden neben dem Regionalpräsidium Ruhrgebiet zwei weitere Regionalpräsidien Westfalen und Rheinland gebildet. Die Umsetzung wird zur Zeit in eine konkrete Planung geführt. Dabei wird der Prozess auf breiter gesellschaftlicher wie politischer Basis diskutiert. Probleme bereiten bei der Umsetzung die Gebiete des Niederrheins sowie Teile Westfalens. Der Kreis Wesel strebt aus mehreren Gründen einen Austritt aus dem Ruhrgebiet an.
Im Oktober 2006 hat die Landesregierung das Gesetz zur Übertragung der Regionalplanung für die Metropole Ruhr auf den Regionalverband Ruhr im Landtag eingebracht.[1] Die Planungsaufgaben werden danach 2009 von den drei bisher zuständigen Regierungspräsidien übertragen. Außerdem wird dann im RVR der Verbandsvorstand von einem Verbandsausschuss abgelöst, der die politischen Mehrheitsverhältnisse in der Verbandsversammlung abbilden soll.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
GNU-Lizenz für freie Dokumentation