Warschau  4.1 Stadtverwaltung
Auf gesamtstädtischer Ebene gibt es einen Stadtpräsidenten (Prezydent). Dieser wird vom Volk direkt, zeitgleich mit den landesweit stattfindenden Kommunalwahlen alle vier Jahre, gewählt. Gleichzeitig wird auch ein Stadtrat (Rada) gewählt. Der Stadtpräsident ist der höchste Repräsentant Warschaus nach innen und außen. Er ist außerdem Chef der städtischen Verwaltung und verwaltet im Namen der Stadt und unter der Aufsicht des Rates das Eigentum der Stadt. Er beruft die wichtigsten Amtsträger der Stadt, darunter seine eigenen Stellvertreter, die, jeweils für bestimmte Sachbereiche zuständig, mit ihm zusammen den Magistrat (Zarząd) bilden, und wirkt bei der Berufung der Bezirksbürgermeister (Burmistrz) mit. Der Rat hat die Kompetenz, das vom Stadtpräsidenten vorgeschlagene Budget der Stadt zu billigen bzw. abzulehnen sowie innerhalb des Rahmens der allgemeinen Gesetze normative Akte für Warschau zu erlassen.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
GNU-Lizenz für freie Dokumentation