Zürich  4.1 Legislative: Gemeinderat
Die Legislative der Stadt Zürich ist der Gemeinderat mit 125 Mitgliedern, die seit 2006 nach dem Proporzverfahren nach der «doppeltproportionalen Divisormethode mit Standardrundung» («doppelter Pukelsheim») gewählt werden. Mit diesem Wahlverfahren sollen Verzerrungen in den kleinen Wahlkreisen und eine Bevorzugung der grossen Parteien verhindert werden. Eine Partei muss dabei aber in mindestens einem Wahlkreis fünf Prozent der Stimmen erhalten, um bei der Verteilung der Sitze berücksichtigt zu werden. Die Fünf-Prozent-Hürde war in dem System ursprünglich nicht vorgesehen. Sie soll eine zu starke Zersplitterung der Parteienlandschaft verhindern.
Das Stadtgebiet ist in neun Wahlkreise aufgeteilt. Die Zahl der Personen, die in einem Wahlkreis wohnhaft sind, wird durch einen Zuteilungs-Divisor geteilt und zur nächstgelegenen ganzen Zahl gerundet. Das Ergebnis bezeichnet die Zahl der Sitze, die im betreffenden Wahlkreis zu vergeben sind. Der Zuteilungs-Divisor wird so festgelegt, dass 125 Sitze vergeben werden.
Der Gemeinderat tagt jeden Mittwochabend im Zürcher Rathaus.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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