Ägypten  6.1 Politisches System
Gemäß der Verfassung von 1971, zuletzt geändert 2005, ist Ägypten eine Präsidialrepublik. Staatsoberhaupt ist der vom Parlament mit Zweidrittelmehrheit nominierte und anschließend für sechs Jahre durch Volkswahl bestätigte Präsident, der gleichzeitig Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist. Dies ist seit 1981 Muhammad Husni Mubarak, der zuletzt 2005 wiedergewählt wurde. Nach einer Ankündigung Mubaraks vom 26. Februar 2005 soll der Präsident jedoch in Zukunft durch freie Wahlen mit mehreren zugelassenen Kandidaten gewählt werden. Der Präsident ernennt den Ministerpräsidenten und die Mitglieder des Kabinetts sowie die Gouverneure, die hohen Richter und Offiziere. Er hat zudem ein Vetorecht bei der Gesetzgebung, kann Dekrete erlassen und das Parlament auflösen. Kritiker merken an, dass Mubarak seit dem Tod seines Vorgängers per Notstandsgesetz regiert. Er herrsche über ein pseudodemokratisches System. Sie sagen, dass Wahlen teilweise gefälscht oder verschoben worden seien und manche Oppositionelle nach Scheinprozessen ins Gefängnis kämen. In Ägypten existiere nur soviel öffentliche Opposition wie Mubarak zulasse.
Das Parlament besteht aus dem Rat des Volkes mit 454 Mitgliedern, von denen 444 alle fünf Jahre gewählt (seit 1986 400 Abgeordnete über Parteilisten und 44 als parteilose Direktkandidaten) und zehn vom Staatsoberhaupt ernannt werden. Beratendes Legislativorgan ist die Schura mit 210 Mitgliedern, von den zwei Drittel alle drei Jahre gewählt und ein Drittel vom Staatsoberhaupt ernannt werden. Aus den Wahlen zum Rat des Volkes zwischen dem 9. November und 7. Dezember 2005 gewann die regierende Nationaldemokratische Partei (NDP) mit 311 Sitzen (2000: 388). Es folgten die Muslim-Bruderschaft mit 88 Sitzen (17) und die liberale Wafd-Partei mit 6 (7) Sitzen. 27 Sitze (30) belegten Unabhängige und Angehörige kleinerer Parteien. 12 Sitze (2) sind vakant. Die Teilwahlen zur Schura im Mai/Juni 2004 brachten ebenfalls eine Mehrheit für die NDP. Für alle Ägypter im Alter ab 18 Jahren besteht eine Wahlpflicht.
Hauptquelle der Gesetzgebung ist die Scharia. Das Gerichtsystem weist auf unterer Ebene sogenannte Zentral- und Distriktgerichte auf; im weiteren gibt es sechs Appellationsgerichtshöfe. Höchste juristische Instanz ist der Oberste Gerichtshof in Kairo. Ein Verfassungsgericht überwacht die konstitutionelle Ordnung. Ägypten ist Mitglied der Vereinten Nationen (UN), der Welthandelsorganisation (WTO), der Afrikanischen Union (AU) und der Arabischen Liga.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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