Andorra  5.4.1 Funktionsweise der Justiz im Principat d’Andorra
Die Verfassung ist die oberste Norm der Rechtsordnung. Sie ist für alle Batlles (erstinstanzliche Richter), Richter und Gerichte verbindlich, die Recht sprechen und die Gesetze gemäß den Grundsätzen der Verfassung anwenden. Die Rechtsprechung wird von den Batlles, dem Tribunal der Batlles (erstinstanzliches Gericht), dem Tribunal de Corts (Berufungs- und Schwurgericht) und dem Obersten Gerichtshof von Andorra ausgeübt. In der Ausübung ihrer Rechtsprechungskompetenz sind die Batlles und die Richter von allen Rechtsorganen und dem Obersten Gerichtshof unabhängig.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
GNU-Lizenz für freie Dokumentation