Bhutan  6.5 Innenpolitik
Der von König Jigme Dorje Wangchuck (Regierungszeit: 1952-1972) eingeleitete innenpolitische Reformprozess (Einberufung einer Nationalversammlung, Aufhebung der Leibeigenschaft, Aufnahme Bhutans in die UNO) war eine Reaktion auf politische Ereignisse und Veränderungen im regionalen Umfeld Bhutans. Mit der politischen Unabhängigkeit Indiens (1947), der Gründung der Volksrepublik China (1949), der Besetzung von Tibet (1951), der Flucht des Dalai Lama (1959) und dem indisch-chinesischen Grenzkrieg (1962) wurde deutlich, dass die Phase der jahrhundertelangen (selbstgewählten) Isolation Bhutans beendet werden musste.
Der Sturz des Fürsten von Sikkim (1973), politische Unruhen/Forderungen von Nepalis im benachbarten indischen Bundesstaat Westbengalen nach Schaffung eines autonomen Gurkhalandes (1988) sowie der Zusammenbruch der absoluten Monarchie in Nepal (1990/91) verlangten auch in Bhutan weitere (innen-)politische Veränderungen. Der von König Jigme Singye Wangchuck (Regierungszeit: 1972-2006) forciert betriebene Öffnungsprozess hat dabei in den letzten Jahrzehnten zur Herausbildung neuer gesellschaftlicher Interessengruppen geführt. Ihre Einbindung in das politische System Bhutans ist der Hintergrund für den im März 2005 vorgelegten Verfassungsentwurf.
Der König verkündete am 17. Dezember 2005, dass er 2008 zurücktreten werde. Sein Sohn, der Kronprinz Jigme Khesar Namgyel Wangchuck werde 2008 als fünfter König des Landes inthronisiert. Überraschend übernahm der Prinz jedoch bereits am 9. Dezember 2006 die Amtsgeschäfte.
Die bhutanische Rechtsprechung basiert auf dem indischen und dem britischen common law.
Bis 1999 war in Bhutan das Fernsehen verboten, angeblich um damit die Verwässerung der eigenen Kultur zu verhindern.
Da Bhutan seit dem 17. Dezember 2004 ein nikotinfreies Land werden soll, wurde der Handel mit Tabak ab diesem Datum mit hohen Geldstrafen (umgerechnet 175 Euro) belegt und das Rauchen auf öffentlichen Plätzen verboten. Begründet wurde die Maßnahme mit religiösen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Gründen. Das Rauchen von Tabak ist zwar im privaten Umfeld (im eigenen Haus, im Hotelzimmer) noch immer erlaubt, aber es gibt für die 1 Prozent Raucher in Bhutan nur noch wenige Möglichkeiten, legal an Tabak zu gelangen. Für den Eigenverbrauch dürfen Tabakwaren in kleinen Mengen aus dem Ausland mitgebracht werden, auf die man allerdings einen Zollzuschlag von 100 Prozent zahlen muss. Mit Blick auf ein durchschnittliches Monatseinkommen von rund 9 Euro wird hiervon nur wenig Gebrauch gemacht und angesichts der hohen Geldstrafen wird auch nur selten gegen das neue Gesetz verstoßen.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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