Deutschland  5.1 Völkerrechtssubjektivität
Als Völkerrechtssubjekt (Rechtspersönlichkeit im Völkerrecht) ist die Bundesrepublik Deutschland nach mittlerweile herrschender Meinung in der Bundesrepublik identisch mit dem 1867 zu einem Bundesstaat umgewandelten Norddeutschen Bund, der ab 1871 Deutsches Reich hieß.
Die Bundesrepublik ist die historisch jüngste Ausprägung des deutschen Nationalstaates. Dessen Geschichte lässt sich bis zur Einführung der bundesrepublikanischen Prinzipien des Grundgesetzes in verschiedene Phasen einteilen:
Norddeutscher Bund, 1867–1871 (1866 Militärbündnis)
Deutsches Kaiserreich, 1871–1918
Weimarer Republik, 1919–1933
Zeit des Nationalsozialismus, 1933–1945: „Drittes Reich“ bzw. (ab 1943 offiziell) Großdeutsches Reich
„Deutschland als Ganzes“ unter fremder Besatzung/Alliierter Kontrollrat, 1945–1949

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