Finnland  6.3 Verwaltungsgliederung
Die kommunale Selbstverwaltung wird in Finnland in den 416 Gemeinden (kunta) ausgeübt. Während die Gemeinden in den dichter besiedelten Gegenden Finnlands strukturell mit mitteleuropäischen Gemeinden vergleichbar sind, haben die Gemeinden besonders in der Nordhälfte des Landes meist eine erhebliche geographische Ausdehnung. Die kleinste Gemeinde, Kauniainen, hat eine Fläche von nur rund 6 km², die größte Gemeinde, Inari, ist mit 17.321 km² größer als das deutsche Bundesland Thüringen.
Die Entscheidungsgewalt in der Gemeinde wird durch einen alle vier Jahre direkt gewählten Gemeinderat (valtuusto) ausgeübt. Dieser wählt als Verwaltungsorgan die Gemeinderegierung (kunnanhallitus). Den Vorsitz in der Gemeinderegierung führt entweder ein hauptamtlicher Gemeindedirektor (kunnanjohtaja) oder ein ehrenamtlicher Bürgermeister (pormestari). Ob eine Gemeinde als „Stadt“ bezeichnet wird, ist rechtlich und organisatorisch bedeutungslos. Die Bezeichnung darf jede Gemeinde führen, die nach eigener Meinung eine städtische Struktur aufweist.[39]
Die Gemeinden Finnlands sind in insgesamt 74 Verwaltungsgemeinschaften (seutukunta) zusammengeschlossen, in welchen die jeweiligen Gemeindeverwaltungen in unterschiedlichem Maße zum Zwecke der Wirtschaftsförderung und der Bereitstellung von öffentlichen Dienstleistungen zusammenarbeiten.
Als Untergliederungen der staatlichen Verwaltung bestehen in Finnland sechs Provinzen (lääni): Åland, Lappland, Ostfinnland, Oulu, Südfinnland und Westfinnland. Die Provinzverwaltungen unterstehen in ihren jeweiligen Aufgaben den Ministerien des Staatsrates. Zu ihren Aufgaben gehört neben der staatlichen Verwaltung die Rechtsaufsicht über die Gemeinden. Der Provinzverwaltung steht der sogenannte Landeshauptmann (maaherra) vor, der auf Vorschlag des Staatsrates vom Staatspräsidenten ernannt wird.[40]
Die Provinzen sind in 20 Landschaften (maakunta) unterteilt, die sich an die aus schwedischer Zeit hergebrachten historischen Landschaften anlehnen und daher im Gegensatz zu den Provinzen über eine traditionelle regionale Identität verfügen. Im Falle von Åland und Lappland sind Provinz und Landschaft deckungsgleich. Die Landschaften haben als Verwaltungseinheiten keine eigenständige Bedeutung. Die Gemeinden einer Landschaft kooperieren aber jeweils in einem Landschaftsverbund (maakuntaliitto). Ausnahmen hiervon sind Åland, wo der gewählte Landschaftsrat die Selbstverwaltung der Inselgruppe ausübt, und die Landschaft Kainuu. In Kainuu wird seit 2005 eine alternative Verwaltungsform getestet, in welcher die Landschaft mit einer eigenen gewählten Volksvertretung in erster Linie zahlreiche Aufgaben der Gemeinden übernimmt. In dieser Form gehört die Landschaft daher im Gegensatz zu den Provinzen zum Kreis der kommunalen Selbstverwaltung.[41]

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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