Griechenland  5.1 Staatspräsident
Der griechische Staatspräsident (griech. Πρόεδρος της Δημοκρατίας / Próedros tis Dimokratías) ist das Staatsoberhaupt des Landes und bildet zusammen mit der Regierung die Exekutive. Er wird alle fünf Jahre mit einer Zweidrittelmehrheit durch das Parlament gewählt und hat im politischen Alltag vor allem eine repräsentative Funktion inne. Zu seinen Aufgaben gehört die Vereidigung des Premierministers und der von diesem vorgeschlagenen Minister. Der griechische Staatspräsident besitzt zusätzlich auch ein generelles Vetorecht im Parlament, dieses kann jedoch mit der absoluten Mehrheit der Abgeordneten überstimmt werden. Unter besonderen Umständen gestattet ihm die Verfassung das Parlament aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen. Voraussetzung dafür ist, dass das Parlament zwei Regierungen in Folge das Misstrauen ausspricht. Darüber hinaus ist es dem Staatspräsidenten möglich, die Regierung aufzulösen, sofern diese einen Antrag darauf stellt oder das Parlament ein erfolgreiches Misstrauensvotum durchgeführt hat. Der insgesamt relativ eingeschränkte Handlungsspielraum des Staatsoberhauptes wird auch dadurch deutlich, dass alle seine hoheitlichen Handlungen durch den zuständigen Minister gegengezeichnet werden müssen. Erweiterte Befugnisse erhält der Staatspräsident lediglich im Notstandsfall. Er kann dann auf Vorschlag der Regierung gesetzgeberisch tätig werden. Der griechische Staatspräsident ist ebenfalls Oberbefehlshaber der Streitkräfte, die Verfassung untersagt es ihm jedoch, den Verteidigungsfall auszurufen sowie Bündnisse und Verträge zu schließen. Der amtierende Staatspräsident Griechenlands ist seit Januar 2005 Herr Karolos Papoulias.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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