Griechenland  5.3 Regierung
Die Regierung Griechenlands wird als Ministerrat (griech. Υπουργικό Συμβούλιο / Ypourgikó Symvoúlio) bezeichnet und setzt sich aus dem Premierminister (Πρωθυπουργός / Prothypourgós) und den Ministern (Υπουργοί / Ypourgoí) zusammen. Nach einer Parlamentswahl beginnt die Regierungsbildung, wobei traditionell der Parteichef der größten Fraktion den Premierminister stellt. Dieser entscheidet über die Zusammensetzung seines Kabinetts und der Staatssekretäre und hat nach der Ernennung durch den Staatspräsidenten und erfolgreich verlaufener Vertrauensfrage im Parlament die Richtlinienkompetenz innerhalb der Regierung. Die Rechte des Premierministers wurden in der Verfassungsreform 1986 deutlich ausgeweitet, mit dem Ergebnis, dass die „vollziehende Funktion“ klar beim Regierungschef liegt, der trotz der Kollegialität des Ministerrates auch verfassungsrechtlich der Mittelpunkt der politischen Macht in Griechenland ist. Demgegenüber können die Minister zwar selbstständig ihr Ressort verwalten, müssen aber politische Interventionen des Premierministers akzeptieren, da die Richtlinienkompetenz und das Vorschlagsrecht zur Ernennung und Entlassung der Minister beim Regierungschef liegen. Die Regierung kann nur auf eigenen Antrag hin oder nach einem erfolgreichen Misstrauensvotum des Parlaments entlassen werden. Der gegenwärtige Premierminister und Nachfolger von Konstantinos Simitis heißt Kostas Karamanlis, dessen Partei Nea Dimokratia im März 2004 die meisten Mandate erringen konnte.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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