Indien  7.1 Politisches System
Gemäß der Verfassung von 1950 ist Indien eine parlamentarische Demokratie. Indien ist, nach der Zahl der Bürger, die größte Demokratie der Erde. Das indische Parlament ist die gesetzgebende Gewalt und besteht aus zwei Kammern: dem Unterhaus (Lok Sabha) und dem Oberhaus (Rajya Sabha). Das Unterhaus wird auf fünf Jahre nach dem Prinzip des Mehrheitswahlrechtes gewählt. Wahlberechtigt ist jeder Staatsbürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Das Oberhaus ist die Vertretung der Bundesstaaten auf nationaler Ebene. Seine Mitglieder werden von den Parlamenten der Staaten gewählt.
Die Parteienlandschaft des Landes ist äußerst vielfältig (vgl. Liste politischer Parteien in Indien). Viele Parteien sind zwar auf bestimmte Bundesländer beschränkt, dennoch ergibt sich immer wieder die Notwendigkeit, Koalitionen zu bilden. Die „National Democratic Alliance“ (NDA) war eine Koalition, die zu Beginn ihrer Regierungszeit 1998 aus 13 Parteien bestand (unter Führung der BJP).
Der Präsident als Staatsoberhaupt wird (ähnlich wie in Deutschland) von einem Gremium der Abgeordneten des Bundes und der Länder auf fünf Jahre gewählt. Die eigentliche Macht hat jedoch der Premierminister. Die Verfassung sieht vor, dass Bundesstaaten unter president’s rule gestellt werden können, wenn das Land als „unregierbar“ gilt. Dies war schon des öfteren in Bihar der Fall. Den politischen Konventionen zufolge erteilt der Premierminister dem Präsidenten einen entsprechenden „Rat“, der in der Regel befolgt wird. Nach den Unruhen in Ayodhya ließ Premierminister P. V. Narasimha Rao 1993 alle vier BJP-Landesregierungen ihres Amtes entheben und die Länder unter president′s rule stellen.
Der Regierungschef in den 28 Bundesstaaten sowie in zwei von sieben Unionsterritorien ist der Chief Minister, der vom Parlament des jeweiligen Gebiets gewählt wird.

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