Island  9.2 Fischerei
Island ist deutlich vom Fischfang abhängig (Fischprodukte machen 76 % der Exporte aus). Zum Schutz der Fischgründe wurde 1631 erstmals eine Schutzzone von 32 Seemeilen festgelegt. Sie wurde jedoch wieder aufgehoben, und erst im Jahr 1901 wurde eine neue Schutzzone von drei Seemeilen festgelegt. Nach dem Zweiten Weltkrieg führte der Einsatz der modernen Fangflotte innerhalb weniger Jahre zur Überfischung der isländischen Gewässer. Deshalb wurde die Schutzzone 1952 auf vier Seemeilen ausgedehnt. Wegen erneuter Überfischung wurde die Zone 1959 dann auf zwölf Seemeilen erweitert. Anfang der 70er Jahre brachen die Bestände wirtschaftlich genutzter Fischarten wieder zusammen. Island erweiterte die Schutzzone auf 50 Seemeilen. Es kam zum Streit zwischen Island und England, denn die Engländer waren nicht bereit, die erweiterte Schutzzone zu akzeptieren. Der Streit eskalierte und britische Trawler wurden von Kriegsschiffen begleitet. Dieser erste Kabeljaukrieg wurde schließlich auf dem Verhandlungsweg beigelegt. Da die Erweiterung der Schutzzone auf 50 Seemeilen nicht die erhoffte Wirkung zeigte, wurde die Schutzzone 1975 auf 200 Seemeilen erweitert. Es kam erneut zum Streit zwischen Island und England, auch der zweite „Kabeljaukrieg“ wurde aber auf dem Verhandlungsweg beigelegt. Die 200-Meilen-Zone ist heute internationaler Standard und völkerrechtlich anerkannt. Seit 1991 können isländische Fischereiprodukte in die Europäische Union zollfrei eingeführt werden.
Interessant ist die Tatsache, dass trotz der Bedeutung der Fischerei nur etwa 5,2 % der Arbeitnehmer direkt auf Booten und weitere 6,7 % in der Fischverarbeitung beschäftigt sind.

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