Japan  5.2 Verfassung
Die geltende japanische Verfassung wurde am 3. November 1946 verkündet und trat am 3. Mai 1947 in Kraft. In ihr verpflichtet sich das japanische Volk den Idealen des Friedens und der demokratischen Ordnung. Die Verfassung wurde von der damaligen amerikanischen Besatzungsregierung unter General Douglas MacArthur ausgearbeitet, ist aber seitdem nicht geändert worden.
In der Verfassung wird in Artikel 9 Absatz 1 Krieg als souveränes Recht abgelehnt, auch die Androhung militärischer Gewalt als Mittel zur internationalen Konfliktlösung ist verboten. Absatz 2 besitzt besondere Brisanz, da er Japan untersagt ein Militär zu unterhalten. Die japanischen Selbstverteidigungsstreitkräfte und insbesondere deren Auslandseinsätze im Irak und Afghanistan sind daher sehr umstritten. Laut eines Artikels der „Japan Times“ vom 29. Oktober 2005 arbeitet derzeit die LDP an einem Entwurf der Verfassung, in dem Artikel 9 in Teilen geändert werden soll. Absatz 1 bleibt unverändert bestehen, Absatz 2 soll jedoch gestrichen werden. Es wird ausdrücklich betont, dass das Militär weiterhin nur der Selbstverteidigung dienen soll, aber auch der Sicherung internationalen Friedens und Sicherheit.
Weiterhin wird die Unverletzlichkeit der Menschenrechte betont. Der Entwurf der Neufassung enthält noch einige weitere, bisher nicht aufgeführte individuelle Rechte u. a. der respektvolle Umgang mit Behinderten und Opfern von Straftaten sowie Schutz persönlicher Daten.
Der Tennō hat nach der Verfassung rein repräsentative Funktion. Oberster Souverän nach der Verfassung ist das Volk, vertreten durch das Parlament. Das Parlament wählt den Premierminister, dieser beruft sein Kabinett.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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